Kurzdefinition
Als Kindersoldaten werden Minderjährige bezeichnet, die von Streitkräften oder bewaffneten Gruppen rekrutiert oder für militärische und unterstützende Aufgaben eingesetzt werden.
Ausführliche Erklärung
Als Kindersoldaten werden Kinder und Jugendliche bezeichnet, die von staatlichen Streitkräften oder nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen rekrutiert oder eingesetzt werden. Der verbreitete Begriff kann allerdings irreführend sein, weil die betroffenen Minderjährigen nicht ausschließlich als bewaffnete Kämpfer eingesetzt werden. Internationale Organisationen sprechen daher umfassender von Kindern, die mit Streitkräften oder bewaffneten Gruppen assoziiert sind.
Nach den sogenannten Paris Principles umfasst diese Kategorie grundsätzlich Personen unter 18 Jahren, die von Streitkräften oder bewaffneten Gruppen in irgendeiner Funktion rekrutiert oder eingesetzt werden. Dazu gehören neben Kämpfern beispielsweise auch Späher, Boten, Träger und Köche sowie Kinder, die für sexuelle Zwecke eingesetzt werden. Eine unmittelbare Beteiligung an Kampfhandlungen ist damit keine Voraussetzung.
Die Rekrutierung kann auf sehr unterschiedliche Weise erfolgen. Kinder werden entführt, bedroht oder mit Gewalt zum Anschluss an bewaffnete Gruppen gezwungen. Andere werden durch Versprechungen, ideologische Überzeugungen oder sozialen Druck angeworben. Auch Armut, fehlende Bildungs- und Erwerbsmöglichkeiten, der Verlust familiärer Bezugspersonen oder der Wunsch nach Schutz und Zugehörigkeit können dazu beitragen, dass sich Minderjährige bewaffneten Gruppen anschließen. Die Unterscheidung zwischen freiwilliger und erzwungener Rekrutierung ist deshalb häufig problematisch, weil Entscheidungen unter Bedingungen von Krieg, Armut und existenzieller Unsicherheit getroffen werden.
Kinder können für bewaffnete Akteure insbesondere deshalb attraktiv sein, weil sie als leichter beeinflussbar gelten, vergleichsweise geringe Ressourcen benötigen und unterschiedliche militärische und unterstützende Aufgaben übernehmen können. Ihre Rekrutierung verbindet damit militärische Zwecksetzungen mit der Ausnutzung besonderer sozialer und ökonomischer Vulnerabilität.
Das Völkerrecht enthält besondere Regelungen zum Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten. Das Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten verpflichtet Vertragsstaaten unter anderem dazu, eine zwangsweise Rekrutierung von Personen unter 18 Jahren zu verhindern und sicherzustellen, dass Angehörige ihrer Streitkräfte unter 18 Jahren nicht unmittelbar an Kampfhandlungen teilnehmen. Nichtstaatliche bewaffnete Gruppen sollen Personen unter 18 Jahren weder rekrutieren noch in Kampfhandlungen einsetzen.
Von diesen Schutzstandards ist die Schwelle des Völkerstrafrechts zu unterscheiden: Die Rekrutierung beziehungsweise Eingliederung von Kindern unter 15 Jahren in Streitkräfte oder bewaffnete Gruppen sowie ihre Verwendung zur aktiven Teilnahme an Feindseligkeiten kann ein Kriegsverbrechen darstellen. Die unterschiedlichen Altersgrenzen von 18 und 15 Jahren beziehen sich damit auf unterschiedliche rechtliche Regelungszusammenhänge und sollten nicht miteinander gleichgesetzt werden.
Die Folgen des Einsatzes können weit über die unmittelbare Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt hinausreichen. Betroffene Kinder können Gewalt erfahren oder selbst zur Ausübung von Gewalt gezwungen werden, Familienbindungen und Bildungschancen verlieren und nach dem Ende ihrer Zugehörigkeit zu bewaffneten Gruppen mit Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung konfrontiert sein. Programme zur Demobilisierung und Reintegration richten sich deshalb nicht allein auf die Beendigung der militärischen Verwendung, sondern auch auf die soziale Wiedereingliederung der betroffenen Kinder.
Sozialwissenschaftlich verweist das Phänomen der Kindersoldaten auf das Zusammenspiel von bewaffneten Konflikten, sozialer Ungleichheit, staatlichem Zerfall, Gewalt und Vulnerabilität. Kinder sind dabei nicht ausschließlich als Täter oder Kämpfer zu betrachten. Ihre Beteiligung an Gewalt findet unter Bedingungen statt, in denen Handlungsmöglichkeiten durch Alter, Abhängigkeit, Zwang und die sozialen Bedingungen bewaffneter Konflikte erheblich eingeschränkt sein können.
Theoriebezug
Eine zentrale sozialwissenschaftliche Perspektive bietet das Konzept der Vulnerabilität. Kinder verfügen aufgrund ihres Alters und ihrer Abhängigkeit von Erwachsenen über eingeschränkte Möglichkeiten, sich Zwang, Manipulation und Gewalt zu entziehen. Krieg, Vertreibung, Armut, der Verlust familiärer Strukturen und fehlender staatlicher Schutz können diese Vulnerabilität zusätzlich verstärken.
Aus der Perspektive der Sozialisation ist bedeutsam, dass die Einbindung in bewaffnete Gruppen häufig in einer Lebensphase erfolgt, in der Identitäten, Normen und soziale Bindungen noch entwickelt werden. Bewaffnete Gruppen können dabei Funktionen übernehmen, die ansonsten Familie, Schule oder andere soziale Institutionen erfüllen. Militärische Ausbildung, Gruppenzugehörigkeit und Gewalterfahrungen können dadurch zu Bestandteilen eines spezifischen Sozialisationsprozesses werden.
Das Phänomen verweist darüber hinaus auf das Verhältnis von Gewalt und staatlicher Ordnung. Die Rekrutierung von Kindern tritt insbesondere im Kontext bewaffneter Konflikte auf, in denen staatliche Institutionen geschwächt sein können und unterschiedliche bewaffnete Akteure um politische Herrschaft, Territorien oder Ressourcen konkurrieren. Die Grenzen zwischen politischer Gewalt, organisierter Kriminalität und Kriegsökonomien können dabei fließend werden.
Eine viktimologische Perspektive macht schließlich die problematische Doppelstellung ehemaliger Kindersoldaten sichtbar. Kinder können während eines Konflikts selbst schwere Gewalttaten begehen und zugleich Opfer von Rekrutierung, Zwang, Ausbeutung und Gewalt sein. Eine ausschließlich täter- oder opferbezogene Betrachtung wird dieser Konstellation daher nur unzureichend gerecht.
Verwandte Begriffe
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Der Begriff im Film
Blood Diamond (2006)
SpielfilmBlood Diamond (2006) zeigt die gewaltsame Rekrutierung und militärische Sozialisation eines Kindes während des Bürgerkriegs in Sierra Leone. Der Film veranschaulicht, wie Zwang, Gruppenzugehörigkeit und Gewalterfahrungen zur Einbindung von Kindern in bewaffnete Gruppen beitragen können.