Kurzdefinition
Der Besitz, die Herstellung und Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Ausführliche Erklärung
Kinderpornografie umfasst die Herstellung, den Besitz und die Verbreitung von Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. In Deutschland ist der Umgang mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten nach § 184b und § 184c StGB strafbar. Der Besitz solcher Darstellungen gilt als Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafen nicht unter einem Jahr geahndet. Seit der Reform des Sexualstrafrechts 2021 wurden die gesetzlichen Vorgaben verschärft. Auch das „Cybergrooming“ – also die gezielte Ansprache von Minderjährigen im Internet, um sie zu sexuellen Handlungen zu drängen oder Bildmaterial zu erhalten – fällt unter diese Bestimmungen.
Die Bekämpfung von Kinderpornografie ist international organisiert, da die Verbreitung häufig über global vernetzte Netzwerke erfolgt. Interpol, Europol und das BKA arbeiten gemeinsam an der Identifizierung von Tätern und der Rettung von Opfern.
Theoriebezug
- Kriminalprävention
- Cybergrooming
- Darknet und Cyberkriminalität