Kurzdefinition
Strafmündigkeit bezeichnet die gesetzlich festgelegte Altersgrenze, ab der eine Person für rechtswidriges Verhalten strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann.
Ausführliche Erklärung
In Deutschland liegt die Strafmündigkeit bei 14 Jahren. Unterhalb dieser Grenze greifen keine strafrechtlichen, sondern jugendhilferechtliche Maßnahmen. Für 14–17-Jährige gilt das erzieherisch ausgerichtete JGG. Wiederkehrende Forderungen nach Absenkung der Strafmündigkeit stehen im Spannungsfeld von Prävention, Erziehung und Punitivität; kriminologische Befunde sprechen gegen einen kriminalitätssenkenden Effekt.
Theoriebezug
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Entwicklungs-/Lebenslaufkriminologie: Age-Crime Curve, Aging-out.
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Kontrolltheorien & Sozialisation: Bedeutung elterlicher/ schulischer Bindungen.
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Diversion & Erziehungsgedanke: erzieherische statt primär punitiver Reaktion.