Kurzdefinition
Subsidiärer Schutz ist ein Schutzstatus, der Personen gewährt wird, die nicht als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden, aber bei Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthaftem Schaden ausgesetzt wären.
Ausführliche Erklärung
Subsidiärer Schutz wird gewährt, wenn Personen in ihrem Herkunftsland ernsthafte Gefahren drohen, die nicht durch die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention abgedeckt sind. Zu den ernsthaften Gefahren zählen:
-
die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
-
Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung,
-
eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.
Der subsidiäre Schutzstatus ist in der Europäischen Union durch die Qualifikationsrichtlinie (2011/95/EU) geregelt und findet sich im deutschen Aufenthaltsgesetz (§ 4 Abs. 1 Satz 2 AufenthG). Personen mit subsidiärem Schutz erhalten in Deutschland zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die um zwei Jahre verlängert werden kann. Ihnen wird der Familiennachzug, der Zugang zum Arbeitsmarkt sowie bestimmte soziale Leistungen gewährt. Ein Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt besteht jedoch nicht automatisch.
Theoriebezug
-
Migrationssoziologie: Unterscheidung verschiedener Schutzkategorien im Rahmen internationaler Migration.
-
Exklusion und Inklusion: Subsidiärer Schutz schafft einen rechtlich unsicheren Status, der die gesellschaftliche Teilhabe erschwert.
-
Labeling Approach: Der Status „subsidiär Schutzberechtigter“ kann stigmatisierende Auswirkungen haben.