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Subsidiärer Schutz

Kurzdefinition

Subsidiärer Schutz ist ein Schutzstatus, der Personen gewährt wird, die nicht als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden, aber bei Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthaftem Schaden ausgesetzt wären.

Ausführliche Erklärung

Subsidiärer Schutz wird gewährt, wenn Personen in ihrem Herkunftsland ernsthafte Gefahren drohen, die nicht durch die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention abgedeckt sind. Zu den ernsthaften Gefahren zählen:

  • die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,

  • Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung,

  • eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

Der subsidiäre Schutzstatus ist in der Europäischen Union durch die Qualifikationsrichtlinie (2011/95/EU) geregelt und findet sich im deutschen Aufenthaltsgesetz (§ 4 Abs. 1 Satz 2 AufenthG). Personen mit subsidiärem Schutz erhalten in Deutschland zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die um zwei Jahre verlängert werden kann. Ihnen wird der Familiennachzug, der Zugang zum Arbeitsmarkt sowie bestimmte soziale Leistungen gewährt. Ein Anspruch auf unbefristeten Aufenthalt besteht jedoch nicht automatisch.

Theoriebezug

  • Migrationssoziologie: Unterscheidung verschiedener Schutzkategorien im Rahmen internationaler Migration.

  • Exklusion und Inklusion: Subsidiärer Schutz schafft einen rechtlich unsicheren Status, der die gesellschaftliche Teilhabe erschwert.

  • Labeling Approach: Der Status „subsidiär Schutzberechtigter“ kann stigmatisierende Auswirkungen haben.

Verwandte Begriffe

  • Asylbewerber
  • Flüchtling
  • Duldung
  • Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • Migrant

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Über SozTheo

SozTheo ist eine Informations- und Ressourcensammlung, die sich an alle an Soziologie und Kriminologie interessierten Leserinnen und Leser richtet.

SozTheo wurde als private Seite von Prof. Dr. Christian Wickert, Dozent für die Fächer Soziologie und Kriminologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, erstellt. Die hier verfügbaren Beiträge und verlinkten Artikel spiegeln nicht die offizielle Meinung, Haltung oder Lehrpläne der HSPV NRW wider.

Links

  • Criminologia Kriminologie-Blog
  • Hochschule für Polizei und Verwaltung, NRW

Buch: Kriminologie und Musik

Buchcover: Wickert (2017) Kriminologie und Musik Wickert (2017) Kriminologie und Musik: Haft und Gefängnis in der englischsprachigen Populärmusik (1954 - 2013). Weinheim, Basel: Beltz.

Die Kriminologie hat Musik als Forschungsgegenstand bislang weitgehend vernachlässigt. Diese Lücke schließt die vorliegende Arbeit und legt ein theoretisches Fundament für eine ‚auditive Kriminologie‘, die Musik und Klang im Kontext der Darstellung, Kontrolle, Prävention und Bestrafung von Verbrechen betrachtet. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen zwischen 1954 und 2013 veröffentlichte Gefängnislieder, die – anknüpfend an das Konzept vom „Penal Spectator“ (Brown) – als Bestandteil eines Diskurses über strafrechtliche Sanktionspraxen analysiert werden.

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