Kurzdefinition
Kriminalität, die von Personen begangen wird, die als Zuwanderer nach Deutschland gekommen sind.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff der Zuwandererkriminalität umfasst strafrechtlich relevante Handlungen, die von Personen mit Migrationshintergrund oder Asylstatus begangen werden. Die Kriminalitätsbelastung dieser Gruppe wird regelmäßig im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie durch spezielle Lagebilder des Bundeskriminalamts erfasst. Hierbei wird nach verschiedenen Aufenthaltsstatus unterschieden, z. B.:
- Asylbewerber
- Schutzberechtigte (international/national)
- Geduldete
- Kontingentflüchtlinge
Ein häufig kritisierter Punkt ist die Erfassung spezifischer Delikte wie Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz oder das Asylrecht, die ausschließlich von Ausländern begangen werden können, wodurch die Kriminalitätsbelastung in dieser Gruppe statistisch höher erscheint. Die Diskussion um Zuwandererkriminalität ist stark politisiert und wird häufig instrumentalisiert, um migrationspolitische Forderungen zu untermauern.
Theoriebezug
- Labeling Approach
- Kritische Kriminologie
- Diskriminierungstheorien