Franz von Liszt

Portrait: Franz von Liszt
Franz von Liszt

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Franz von Liszt zählt zu den einflussreichsten Strafrechtswissenschaftlern und Kriminologen des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Er war Professor für Strafrecht u. a. in Marburg und Berlin und gilt als zentrale Figur der sogenannten modernen Schule des Strafrechts.

Von Liszt wandte sich entschieden gegen ein rein vergeltungsorientiertes Strafrecht und entwickelte ein präventiv ausgerichtetes Strafverständnis, das soziale Ursachen von Kriminalität berücksichtigt. Kriminalität verstand er nicht primär als moralisches Fehlverhalten, sondern als soziales Phänomen, das differenzierte staatliche Reaktionen erfordert.

Sein Ansatz verband juristische Dogmatik mit kriminologischen, sozialpolitischen und empirischen Überlegungen. Besonders prägend war seine Forderung nach einer Zweckorientierung der Strafe, die zwischen unterschiedlichen Tätertypen unterscheidet (Gelegenheits-, Gewohnheits- und gefährliche Täter) und entsprechend differenzierte Sanktionen vorsieht. Damit bereitete von Liszt zentrale Elemente moderner Kriminalpolitik und Präventionskonzepte vor.

Schlüsselwerke

  • Der Zweckgedanke im Strafrecht (1882)
  • Lehrbuch des deutschen Strafrechts (zahlreiche Auflagen ab 1881)
  • Kriminalpolitische Aufgaben (1890)
  • Die gesellschaftlichen Faktoren der Kriminalität (Aufsätze)