Kurzdefinition
Eigenmächtige Bestrafung oder Sanktionierung tatsächlicher oder vermeintlicher Täter außerhalb staatlicher Verfahren.
Ausführliche Erklärung
Selbstjustiz bezeichnet die eigenmächtige Durchsetzung von Gerechtigkeitsvorstellungen durch Privatpersonen. An die Stelle von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten treten dabei Einzelpersonen oder Gruppen, die Schuld feststellen und Sanktionen verhängen. Moderne Rechtsstaaten lehnen Selbstjustiz grundsätzlich ab, da sie das staatliche Gewaltmonopol, die Unschuldsvermutung und rechtsstaatliche Verfahren unterläuft.
Selbstjustiz tritt häufig dort auf, wo staatliche Institutionen als ineffektiv, ungerecht oder nicht handlungsfähig wahrgenommen werden. Beispiele reichen von körperlicher Vergeltung über Lynchjustiz bis hin zu digitalen Prangerkampagnen.
Theoriebezug
Der Begriff ist eng mit den Konzepten der sozialen Kontrolle, des Gewaltmonopols und des Vigilantismus verbunden. In der Kriminologie wird untersucht, unter welchen Bedingungen Menschen bereit sind, staatliche Strafverfolgung durch private Sanktionen zu ersetzen.
Verwandte Begriffe
Weiterführende Beiträge
Sanktionen und soziale Kontrolle: Formen, Funktionen und Bedeutung
Gesellschaften funktionieren nicht allein deshalb, weil Menschen Gesetze kennen oder moralische Werte teilen. Soziale Ordnung entsteht auch dadurch, dass normgerechtes Verhalten belohnt und Normverletzungen sanktioniert werden. Wer sich an gesellschaftliche Erwartungen hält, erhält häufig Anerkennung, Vertrauen oder soziale Zugehörigkeit. Wer…
Sanktionierung
Sanktionierungstheorien Kernidee der Sanktionierungstheorien Sanktionierungstheorien untersuchen die Wirkung von Strafen auf Täter. Sie gehen davon aus, dass Sanktionen je nach sozialem Kontext unterschiedliche Effekte haben können: Strafe kann abschreckend wirken, aber auch Trotzreaktionen oder weitere Devianz auslösen. Sanktionierungstheorien beschäftigen sich…