Kurzdefinition
Organisierte oder kollektive Formen privater Kriminalitätskontrolle außerhalb staatlicher Institutionen.
Ausführliche Erklärung
Vigilantismus bezeichnet Aktivitäten von Personen oder Gruppen, die eigenständig für Sicherheit und Ordnung sorgen wollen. Vigilanten verstehen sich häufig als Beschützer ihrer Gemeinschaft und greifen ein, wenn sie staatliche Sicherheitsorgane als unzureichend wahrnehmen.
Im Unterschied zur spontanen Selbstjustiz handelt es sich meist um organisierte, wiederkehrende oder gemeinschaftlich getragene Aktivitäten. Beispiele sind Bürgerwehren, Lynchmobs oder digitale Gruppen, die mutmaßliche Straftäter identifizieren und verfolgen.
Theoriebezug
Vigilantismus bewegt sich an der Schnittstelle von informeller sozialer Kontrolle, Gewalt, Legitimität staatlicher Herrschaft und Kriminalitätsfurcht. Das Phänomen wird insbesondere im Zusammenhang mit schwachen staatlichen Institutionen und sinkendem Vertrauen in Polizei und Justiz untersucht.