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Adhäsionsverfahren

Kurzdefinition

Das Adhäsionsverfahren ermöglicht es Opfern einer Straftat, ihre zivilrechtlichen Ansprüche (Schadenersatz und Schmerzensgeld) im Rahmen eines Strafverfahrens geltend zu machen, ohne dafür ein separates Zivilverfahren anstrengen zu müssen.

Ausführliche Erklärung

Im Adhäsionsverfahren – umgangssprachlich auch: 2-in-1-Verfahren – kann das Opfer (oder dessen Rechtsvertretung) direkt im Strafprozess seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen. Hierbei wird der Antrag auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld gemeinsam mit der strafrechtlichen Verfolgung des Täters verhandelt.

Ziele des Verfahrens sind:

  • Verfahrensökonomie: Vermeidung paralleler Gerichtsprozesse

  • Opferschutz: Schnellere Durchsetzung der Ansprüche für das Opfer

  • Prozessuale Vereinfachung: Einmalige Beweisführung im Rahmen des Strafprozesses

Rechtsgrundlage:

  • §§ 403 bis 406c StPO

Vorteile:

  • Keine erneute Beweisaufnahme im Zivilprozess

  • Geringere Kosten und Zeitersparnis

  • Schneller Zugang zu Entschädigungsleistungen

Nachteile:

  • Erfolgt ein Freispruch im Strafverfahren, entfällt auch der zivilrechtliche Anspruch im Adhäsionsverfahren

  • Bei komplexen Schadensfällen ist ein separates Zivilverfahren oft zielführender

Theoriebezug

  • Viktimologie: Stärkung der Opferrechte und schnellere Wiedergutmachung des Schadens

  • Restorative Justice: Das Adhäsionsverfahren kann als Teil einer Wiedergutmachung im Rahmen der Strafverfolgung gesehen werden.

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Prof. Dr. Christian Wickert

Prof. Dr. Christian Wickert
Soziologe & Kriminologe an der HSPV NRW. Betreiber von SozTheo.de und SozTheo.com. Verfasser dieses Beitrags.

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