Kurzdefinition
Ausländerkriminalität bezeichnet die Straftaten, die von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit begangen werden.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff Ausländerkriminalität bezieht sich auf das strafrechtlich relevante Verhalten von Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Dabei werden in der Kriminalstatistik (PKS) Delikte von Migranten, Asylbewerbern, Touristen sowie anderen nichtdeutschen Bevölkerungsgruppen erfasst.
Wichtig ist dabei die Differenzierung:
- Nicht alle Delikte von Ausländern sind spezifisch auf deren Aufenthaltsstatus zurückzuführen.
- Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (z. B. illegale Einreise) sind Delikte, die nur Nichtdeutsche begehen können.
Die Debatte um Ausländerkriminalität ist oft politisch aufgeladen und wird teils als Instrument zur Legitimation restriktiver Migrationspolitik verwendet.