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Sie befinden sich hier: Home / Glossar / Ausländerkriminalität

Ausländerkriminalität

Kurzdefinition

Ausländerkriminalität bezeichnet die Straftaten, die von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit begangen werden.

Ausführliche Erklärung

Der Begriff Ausländerkriminalität bezieht sich auf das strafrechtlich relevante Verhalten von Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Dabei werden in der Kriminalstatistik (PKS) Delikte von Migranten, Asylbewerbern, Touristen sowie anderen nichtdeutschen Bevölkerungsgruppen erfasst.

Wichtig ist dabei die Differenzierung:

  • Nicht alle Delikte von Ausländern sind spezifisch auf deren Aufenthaltsstatus zurückzuführen.
  • Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (z. B. illegale Einreise) sind Delikte, die nur Nichtdeutsche begehen können.

Die Debatte um Ausländerkriminalität ist oft politisch aufgeladen und wird teils als Instrument zur Legitimation restriktiver Migrationspolitik verwendet.

Theoriebezug

  • Labeling Approach
  • Kritische Kriminologie
  • Kulturkonflikttheorie

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Über SozTheo

Prof. Dr. Christian Wickert

Prof. Dr. Christian Wickert
Soziologe & Kriminologe an der HSPV NRW. Betreiber von SozTheo.de und SozTheo.com. Verfasser dieses Beitrags.

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SozTheo wurde als private Seite von Prof. Dr. Christian Wickert, Dozent für die Fächer Soziologie und Kriminologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, erstellt. Die hier verfügbaren Beiträge und verlinkten Artikel spiegeln nicht die offizielle Meinung, Haltung oder Lehrpläne der HSPV NRW wider.

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