Kurzdefinition
Verschmelzung von Strafrecht und Migrationskontrolle zur repressiven Regulierung von Migration.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff Crimmigration setzt sich aus „Crime“ und „Immigration“ zusammen und bezeichnet die zunehmende Verflechtung von Strafrecht und Ausländerrecht. Dabei werden migrationsspezifische Regelverstöße zunehmend strafrechtlich verfolgt, etwa illegaler Aufenthalt, Passdelikte oder Verstöße gegen Aufenthaltsauflagen. Gleichzeitig werden Strafurteile immer häufiger zur Legitimierung migrationspolitischer Maßnahmen wie Abschiebung oder Abschiebehaft herangezogen. Crimmigration gilt als zentrales Element einer neuen Grenz- und Sicherheitspolitik im Zeichen des Neoliberalismus.
Theoriebezug
Kritische Migrationsforschung, Border Criminology, De Giorgi, Fassin, Simon