Kurzdefinition
Ein Flüchtling ist eine Person, die aus ihrer Heimat vor Krieg, Verfolgung, Gewalt oder schweren Menschenrechtsverletzungen flieht und internationalen Schutz in einem anderen Staat sucht.
Ausführliche Erklärung
Nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 ist ein Flüchtling eine Person, die sich aufgrund von Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen politischer Überzeugung außerhalb ihres Heimatlandes befindet und dessen Schutz nicht in Anspruch nehmen kann oder will. Die Verfolgung muss dabei eine ernsthafte Bedrohung für Leib und Leben darstellen. Flüchtlinge sind oft gezwungen, ihr Heimatland ohne gültige Dokumente oder Einreisegenehmigungen zu verlassen. Der rechtliche Status eines Flüchtlings kann nach der GFK in einem Asylverfahren geprüft und anerkannt werden. In der Europäischen Union erfolgt die Anerkennung auf der Grundlage des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS).
Theoriebezug
Die sozialwissenschaftliche Beschäftigung mit Flüchtlingen und Fluchtmigration ist zunächst Teil der umfassenderen Migrationsforschung. Klassische Erklärungsansätze unterscheiden dabei zwischen Bedingungen, die Menschen zum Verlassen eines Herkunftsortes bewegen (Push-Faktoren), und Bedingungen, die bestimmte Zielorte attraktiv erscheinen lassen (Pull-Faktoren). Bei Fluchtmigration stößt dieses Modell allerdings an Grenzen, weil Entscheidungen unter Bedingungen von Krieg, politischer Verfolgung, Gewalt oder existenzieller Bedrohung häufig nur eingeschränkte Handlungsspielräume aufweisen.
Neuere Ansätze betrachten Migration deshalb stärker als einen mehrstufigen sozialen Prozess. Ob, wann und wohin Menschen fliehen oder migrieren, hängt nicht allein von Bedingungen im Herkunfts- und Zielland ab. Auch soziale Netzwerke, vorhandene Ressourcen, politische Grenzen, rechtliche Zugangsbedingungen und bereits etablierte Migrationswege beeinflussen Handlungsmöglichkeiten. Flucht ist damit weder ausschließlich als freie individuelle Entscheidung noch als mechanische Reaktion auf äußere Bedingungen zu verstehen.
Nach der Ankunft rücken Fragen von Integration, Inklusion und Exklusion in den Mittelpunkt. Der rechtliche Aufenthaltsstatus, Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt, Bildungschancen, soziale Netzwerke und politische Teilhabemöglichkeiten beeinflussen wesentlich, in welchem Umfang geflüchtete Menschen an gesellschaftlichen Institutionen und Ressourcen teilhaben können. Der Begriff der Exklusion ermöglicht dabei die Analyse von Prozessen, durch die gesellschaftliche Teilhabe eingeschränkt oder verhindert wird.
Eine weitere Perspektive richtet sich auf die gesellschaftliche und institutionelle Konstruktion von Kategorien. „Flüchtling“, „Asylbewerber“, „Migrant“ oder „irregulärer Migrant“ sind nicht lediglich unterschiedliche Bezeichnungen für dieselben Personen, sondern Kategorien, an die unterschiedliche rechtliche Positionen, gesellschaftliche Erwartungen und Möglichkeiten der Teilhabe geknüpft sind. Sozialwissenschaftlich lässt sich deshalb untersuchen, wie staatliche Institutionen, politische Diskurse und gesellschaftliche Zuschreibungen solche Kategorien hervorbringen und welche Folgen ihre Anwendung für die betroffenen Menschen besitzt.
Für die Kriminologie ist schließlich das Verhältnis von Migration, Grenzkontrolle und Kriminalisierung von Bedeutung. Die sogenannte Crimmigration-Forschung untersucht insbesondere die zunehmende Verschränkung von Migrationsrecht, Grenzregimen und strafrechtlichen beziehungsweise polizeilichen Kontrollmechanismen. Dadurch richtet sich der Blick nicht nur auf Kriminalität von Migrantinnen und Migranten, sondern vor allem darauf, unter welchen Bedingungen Migration selbst zum Gegenstand von Kontrolle, Sanktionierung und Kriminalisierung wird.
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