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Herrschaft

Kurzdefinition

Herrschaft ist die institutionalisierte Form der Machtausübung über Menschen oder Gruppen.

Ausführliche Erklärung

Der Begriff Herrschaft bezeichnet die dauerhafte und legitimierte Ausübung von Macht über andere – sei es durch Gesetze, Institutionen oder soziale Normen. Im Gegensatz zu bloßer Macht beschreibt Herrschaft ein stabiles Machtverhältnis, das durch Akzeptanz (Legitimität) und Strukturen gestützt wird.

Max Weber unterscheidet drei Typen legitimer Herrschaft:

  1. Traditionale Herrschaft (z. B. Monarchie),

  2. Charismatische Herrschaft (z. B. Führerfiguren),

  3. Legale Herrschaft (z. B. moderne Bürokratie, Rechtsstaat).

In der Kriminologie spielt Herrschaft z. B. in der Analyse staatlicher Gewalt, polizeilicher Kontrolle, der Legitimität von Strafe oder in der Kritischen Kriminologie eine zentrale Rolle. Auch Konzepte wie Disziplinarmacht (Foucault) oder strukturelle Gewalt (Galtung) bauen auf einem erweiterten Verständnis von Herrschaft auf.

Theoriebezug

  • Max Weber – Typen legitimer Herrschaft

  • Michel Foucault – Macht und Disziplin

  • Pierre Bourdieu – symbolische Herrschaft

  • Kritische Kriminologie, Marxismus

Verwandte Begriffe

  • Soziale Kontrolle
  • Macht

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Über SozTheo

SozTheo ist eine Informations- und Ressourcensammlung, die sich an alle an Soziologie und Kriminologie interessierten Leserinnen und Leser richtet.

SozTheo wurde als private Seite von Prof. Dr. Christian Wickert, Dozent für die Fächer Soziologie und Kriminologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, erstellt. Die hier verfügbaren Beiträge und verlinkten Artikel spiegeln nicht die offizielle Meinung, Haltung oder Lehrpläne der HSPV NRW wider.

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Buch: Kriminologie und Musik

Buchcover: Wickert (2017) Kriminologie und Musik Wickert (2017) Kriminologie und Musik: Haft und Gefängnis in der englischsprachigen Populärmusik (1954 - 2013). Weinheim, Basel: Beltz.

Die Kriminologie hat Musik als Forschungsgegenstand bislang weitgehend vernachlässigt. Diese Lücke schließt die vorliegende Arbeit und legt ein theoretisches Fundament für eine ‚auditive Kriminologie‘, die Musik und Klang im Kontext der Darstellung, Kontrolle, Prävention und Bestrafung von Verbrechen betrachtet. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen zwischen 1954 und 2013 veröffentlichte Gefängnislieder, die – anknüpfend an das Konzept vom „Penal Spectator“ (Brown) – als Bestandteil eines Diskurses über strafrechtliche Sanktionspraxen analysiert werden.

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