Kurzdefinition
Herrschaft ist die institutionalisierte Form der Machtausübung über Menschen oder Gruppen.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff Herrschaft bezeichnet die dauerhafte und legitimierte Ausübung von Macht über andere – sei es durch Gesetze, Institutionen oder soziale Normen. Im Gegensatz zu bloßer Macht beschreibt Herrschaft ein stabiles Machtverhältnis, das durch Akzeptanz (Legitimität) und Strukturen gestützt wird.
Max Weber unterscheidet drei Typen legitimer Herrschaft:
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Traditionale Herrschaft (z. B. Monarchie),
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Charismatische Herrschaft (z. B. Führerfiguren),
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Legale Herrschaft (z. B. moderne Bürokratie, Rechtsstaat).
In der Kriminologie spielt Herrschaft z. B. in der Analyse staatlicher Gewalt, polizeilicher Kontrolle, der Legitimität von Strafe oder in der Kritischen Kriminologie eine zentrale Rolle. Auch Konzepte wie Disziplinarmacht (Foucault) oder strukturelle Gewalt (Galtung) bauen auf einem erweiterten Verständnis von Herrschaft auf.