Kurzdefinition
Universelle Rechte, die jedem Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status zustehen.
Ausführliche Erklärung
Menschenrechte sind grundlegende Rechte, die jedem Individuum aufgrund seines Menschseins zukommen. Sie sind in internationalen Abkommen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) der Vereinten Nationen verankert und umfassen unter anderem das Recht auf Leben, Freiheit, Sicherheit, Meinungsfreiheit und Bildung.
In der Kriminologie sind Menschenrechte von besonderer Bedeutung im Kontext der Strafverfolgung, der Haftbedingungen, der Behandlung von Gefangenen und der Vermeidung staatlicher Willkür. Verletzungen der Menschenrechte können zudem selbst kriminogene Effekte erzeugen und zu sozialen Spannungen führen.
Theoriebezug
- Kritische Kriminologie
- Menschenrechtstheorie
- Polizeiforschung