Kurzdefinition
MIVEA (Methode der idealtypisch-vergleichenden Einzelfallanalyse) ist ein kriminologisches Prognoseverfahren zur strukturierten Einschätzung des Rückfallrisikos von Straftätern im Strafvollzug.
Ausführliche Erklärung
MIVEA steht für Methode der idealtypisch-vergleichenden Einzelfallanalyse. Es handelt sich um ein strukturiertes Verfahren der kriminalprognostischen Beurteilung, das insbesondere im deutschen Strafvollzug und in der forensischen Praxis eingesetzt wird.
Ziel der Methode ist es, anhand systematisch erfasster Informationen über Persönlichkeit, Biografie, Tatverhalten und soziale Lebensumstände eine möglichst fundierte Einschätzung der zukünftigen Gefährlichkeit oder Rückfallwahrscheinlichkeit eines Straftäters vorzunehmen.
Das Verfahren basiert auf der Annahme, dass sich Rückfallrisiken durch den Vergleich eines konkreten Einzelfalls mit idealtypischen Täterprofilen beurteilen lassen. Dabei werden verschiedene Risikodimensionen berücksichtigt, etwa:
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bisherige Delinquenz und kriminelle Karriere
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Persönlichkeitsmerkmale und Impulskontrolle
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soziale Lebensbedingungen und soziale Bindungen
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Einstellungen zu Normen und Gesetzen
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Tatmotivation und Tatdynamik
Die systematische Bewertung dieser Faktoren soll kriminalprognostische Entscheidungen transparenter und nachvollziehbarer machen. MIVEA wird unter anderem bei Entscheidungen über Vollzugslockerungen, Entlassungsprognosen oder Bewährungsentscheidungen herangezogen.
Theoriebezug
Methodisch knüpfen Prognoseinstrumente wie MIVEA an kriminologische Ansätze an, die Kriminalität als Ergebnis mehrerer Risikofaktoren verstehen. Besonders deutlich wird dieser Bezug im Mehrfaktorenansatz, der bereits Mitte des 20. Jahrhunderts von Sheldon und Eleanor Glueck entwickelt wurde.
Auch moderne entwicklungs- und lebenslauftheoretische Ansätze gehen davon aus, dass kriminelle Karrieren durch das Zusammenwirken verschiedener individueller und sozialer Faktoren geprägt werden. Prognoseinstrumente versuchen daher, solche Risikofaktoren systematisch zu identifizieren und für kriminalpolitische Entscheidungen nutzbar zu machen.