Kurzdefinition
Nötigung bezeichnet die Erzwingung eines bestimmten Verhaltens durch Gewalt, Drohung oder andere Formen des Drucks, die die freie Willensbildung einer Person beeinträchtigen.
Ausführliche Erklärung
Nötigung liegt vor, wenn eine Person durch physische Gewalt, die Androhung erheblicher Nachteile oder vergleichbaren Zwang dazu gebracht wird, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, was sie unter freien Bedingungen nicht getan hätte. Im strafrechtlichen Sinne ist Nötigung ein eigenständiger Tatbestand; soziologisch verweist der Begriff darüber hinaus auf Machtverhältnisse, in denen Handlungsspielräume systematisch verengt werden.
Im Kontext von Sexualität ist Nötigung besonders relevant, da sie nicht zwingend offene Gewalt voraussetzt. Auch ökonomischer Druck, institutionelle Abhängigkeit, soziale Sanktionen oder implizite Drohungen können Zustimmung entwerten. Entscheidend ist nicht allein die Form des Drucks, sondern seine Wirkung auf die realen Alternativen der betroffenen Person.
Theoriebezug
Anschlussfähig an Gewalt- und Machttheorien (z. B. Weber, Foucault) sowie an feministische Rechts- und Gesellschaftstheorie.