Glossarbegriff

Opferschutzgesetzgebung

Begriff & Konzept

Definition

Ziel der Opferschutzgesetzgebung ist es, die Situation von Opfern im Strafverfahren und im Nachgang der Tat zu verbessern. In Deutschland umfasst die Gesetzgebung eine Vielzahl von Regelungen, darunter:

  • Opferentschädigungsgesetz (OEG): Regelungen zur finanziellen Entschädigung von Opfern von Gewaltverbrechen

  • Gewaltschutzgesetz (GewSchG): Schutzmaßnahmen bei häuslicher Gewalt und Stalking

  • Strafprozessordnung (StPO): Stärkung der Opferrechte durch Nebenklage, Adhäsionsverfahren und Zeugenschutz

  • Sozialgesetzbuch XIV: Sozialleistungen für Opfer von Gewalttaten

Wichtige Elemente der Opferschutzgesetzgebung:

  • Schutz vor dem Täter: Kontakt- und Näherungsverbote

  • Unterstützung während des Strafverfahrens: Opferanwälte, psychosoziale Prozessbegleitung

  • Information über Opferrechte: Aufklärung über Rechte und Möglichkeiten der Unterstützung