Kurzdefinition
Die Todesstrafe ist die staatlich angeordnete Tötung einer Person als Strafe für bestimmte Vergehen oder Verbrechen.
Ausführliche Erklärung
Die Todesstrafe ist historisch weit verbreitet, in Deutschland seit 1949 (Art. 102 GG) abgeschafft. International ist sie umstritten. Empirisch lässt sich kein verlässlicher generalpräventiver Effekt nachweisen; Debatten kreisen um Moral (Vergeltung), Sicherheit (Incapacitation), Fehlurteile und Menschenrechte.
Theoriebezug
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Sanktions-/Präventionstheorien: Abschreckung, Generalprävention, Spezialprävention.
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Normative Theorien: Utilitarismus vs. Vergeltung (retributive Rechtfertigung).
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Kritische Perspektiven: Abolitionismus, Biopolitik, Menschenrechte; ungleiche Anwendung (Klasse, „Race“, Geschlecht).