Kurzdefinition
Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind schwere und systematische Angriffe auf die Zivilbevölkerung, die unabhängig vom Vorliegen eines Krieges nach internationalem Strafrecht verfolgt werden.
Ausführliche Erklärung
Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnen nach internationalem Strafrecht besonders schwere Straftaten, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung begangen werden. Hierzu zählen unter anderem Mord, Ausrottung, Versklavung, Deportation, Folter, Vergewaltigung, politische Verfolgung sowie das gewaltsame Verschwindenlassen von Personen.
Im Unterschied zum Genozid ist keine Absicht erforderlich, eine bestimmte geschützte Bevölkerungsgruppe zu vernichten. Entscheidend ist vielmehr, dass die Taten Teil eines systematischen oder groß angelegten Angriffs auf die Zivilbevölkerung sind.
Die rechtliche Grundlage bildet heute insbesondere das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Verbrechen gegen die Menschlichkeit gehören gemeinsam mit Genozid, Kriegsverbrechen und dem Verbrechen der Aggression zu den schwersten internationalen Kernverbrechen.
Theoriebezug
Kriminologisch werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit als organisierte Formen kollektiver Gewalt verstanden. Sie entstehen häufig in autoritären Herrschaftssystemen, Bürgerkriegen oder Diktaturen und beruhen auf politischen Ideologien, Feindbildern und institutioneller Gewalt.
Die Forschung untersucht insbesondere die Rolle staatlicher Institutionen, militärischer Organisationen sowie gesellschaftlicher Narrative bei der Legitimation massenhafter Gewalt. Konzepte wie Othering, Gruppendruck oder Deindividuation tragen dazu bei, die Entstehung solcher Verbrechen besser zu verstehen.
Verwandte Begriffe
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