Kurzdefinition
Vergewaltigung bezeichnet eine besonders schwere Form sexueller Gewalt, bei der sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden.
Ausführliche Erklärung
Vergewaltigung wird im Strafrecht als sexuelle Handlung unter Anwendung von Gewalt, Drohung oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage definiert. Moderne Rechtsauffassungen knüpfen dabei nicht mehr primär an körperlichen Widerstand, sondern an das Fehlen oder den Widerruf von Zustimmung an („Nein heißt Nein“).
Soziologisch wird Vergewaltigung nicht nur als individuelles Gewaltverbrechen verstanden, sondern als Extrempunkt eines Kontinuums sexueller Machtausübung. Sie macht sichtbar, wie stark soziale Ungleichheit, Geschlechterordnung und eingeschränkte Exit-Optionen die Bedingungen von Zustimmung prägen können. Vergewaltigung ist damit nicht isoliert von alltäglicheren Formen sexueller Grenzverletzung zu betrachten, sondern strukturell eingebettet.
Theoriebezug
Feministische Gewalt- und Staatstheorie (z. B. MacKinnon), Gewaltsoziologie, Rechtssoziologie.