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Bürgerwehr

Kurzdefinition

Eine Bürgerwehr ist eine Gruppe von Privatpersonen, die sich zur Überwachung und Durchsetzung von Recht und Ordnung formiert.

Ausführliche Erklärung

Bürgerwehren entstehen häufig in Gegenden, in denen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erschüttert ist. In der Regel agieren Bürgerwehren unabhängig von staatlichen Organen, um durch Patrouillen, Überwachung und teils auch direkte Interventionen Kriminalität zu verhindern oder aufzuklären. Die Legitimität solcher Gruppen ist umstritten, da sie oft in rechtliche Grauzonen geraten und staatliche Gewaltmonopole infrage stellen. In Deutschland sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bürgerwehren strikt geregelt, und es dürfen keine hoheitlichen Aufgaben übernommen werden.

Theoriebezug

Bürgerwehren sind ein Ausdruck von Selbstjustiz und Misstrauen gegenüber dem staatlichen Gewaltmonopol. In der Kriminologie werden sie im Kontext von Kriminalitätsfurcht, sozialer Kontrolle und kollektiver Sicherheit untersucht.

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Über SozTheo

SozTheo ist eine Informations- und Ressourcensammlung, die sich an alle an Soziologie und Kriminologie interessierten Leserinnen und Leser richtet.

SozTheo wurde als private Seite von Prof. Dr. Christian Wickert, Dozent für die Fächer Soziologie und Kriminologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, erstellt. Die hier verfügbaren Beiträge und verlinkten Artikel spiegeln nicht die offizielle Meinung, Haltung oder Lehrpläne der HSPV NRW wider.

Links

  • Criminologia Kriminologie-Blog
  • Hochschule für Polizei und Verwaltung, NRW

Buch: Kriminologie und Musik

Buchcover: Wickert (2017) Kriminologie und Musik Wickert (2017) Kriminologie und Musik: Haft und Gefängnis in der englischsprachigen Populärmusik (1954 - 2013). Weinheim, Basel: Beltz.

Die Kriminologie hat Musik als Forschungsgegenstand bislang weitgehend vernachlässigt. Diese Lücke schließt die vorliegende Arbeit und legt ein theoretisches Fundament für eine ‚auditive Kriminologie‘, die Musik und Klang im Kontext der Darstellung, Kontrolle, Prävention und Bestrafung von Verbrechen betrachtet. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen zwischen 1954 und 2013 veröffentlichte Gefängnislieder, die – anknüpfend an das Konzept vom „Penal Spectator“ (Brown) – als Bestandteil eines Diskurses über strafrechtliche Sanktionspraxen analysiert werden.

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