David Matzas Werk Delinquency and Drift (1964) gehört zu den einflussreichsten Beiträgen der Kriminologie zur Erklärung jugendlicher Delinquenz. Matza wendet sich darin sowohl gegen die positive Kriminologie – etwa Lombrosos anthropologische Kriminalitätstheorie – als auch gegen die in den 1950er und 1960er Jahren dominierenden Subkulturtheorien und die Theorie der differentiellen
Jugendkriminalität
Karriere/ Entwicklung/ Lebenslauf
Entwicklungs- und Lebenslauftheorien – im Englischen meist als Life-Course oder Developmental Criminology bezeichnet – betrachten Kriminalität nicht als punktuelles Ereignis, sondern als prozesshaften Verlauf. Im Zentrum dieser Kriminalitätstheorien steht die Annahme, dass sich kriminelles Verhalten über die Zeit entwickelt, verändert und unter bestimmten Bedingungen auch wieder beendet. Die hier vertretenen
Two-Path-Theory (Moffitt)
Die Two-Path-Theory (auch: Developmental Taxonomy of Antisocial Behavior) der Kriminologin Terrie E. Moffitt unterscheidet zwei grundlegende Entwicklungsverläufe kriminellen Verhaltens. Grundlage der Theorie ist unter anderem die bekannte Dunedin-Längsschnittstudie, in der rund 1.000 neuseeländische Kinder über mehrere Jahrzehnte hinweg untersucht wurden. Moffitt identifiziert zwei zentrale Tätergruppen: adolescence-limited offenders (zeitlich begrenzte Jugenddelinquenz)
Anomie-/ Druck-Theorien
Anomietheorien beschäftigen sich mit der Frage, warum in bestimmten Gesellschaften oder historischen Epochen Normbrüche deutlicher auftreten als in anderen. Im Augenmerk der Betrachtung steht die Verknüpfung von Kriminalität mit der Sozialstruktur der Gesellschaft. Kriminalität entsteht gemäß der Anomietheorien insbesondere als Folge des Drucks, der von der Ungleichverteilung der sozio-ökonomischen Ressourcen
Jugendkriminalität
Jugendkriminalität bezeichnet die Gesamtheit der von Jugendlichen und Heranwachsenden begangenen Straftaten. Im strafrechtlichen Kontext sind damit in Deutschland junge Menschen im Alter von 14 bis unter 21 Jahren gemeint, die nach den Regelungen des Jugendstrafrechts als Jugendliche oder Heranwachsende gelten. Als Teil der Kriminologie untersucht die Forschung dabei nicht nur