Glossarbegriff

Maßregelvollzug

Praktik & Handlung

Definition

Der Maßregelvollzug bezeichnet den Vollzug freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung, die ein Strafgericht aufgrund einer rechtswidrigen Tat anordnet. Er umfasst insbesondere die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB und in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB. Im Unterschied zum Strafvollzug steht nicht die Verbüßung einer schuldangemessenen Freiheitsstrafe im Mittelpunkt, sondern die Behandlung der untergebrachten Person und der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren erheblichen Straftaten.

Rechtliche Grundlagen

Nach § 63 StGB kann die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden, wenn eine Person eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen hat und aufgrund ihres Zustands weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind. Dabei gelten zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

§ 64 StGB regelt die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Sie richtet sich unter bestimmten Voraussetzungen an Personen mit einer substanzbezogenen Störung, wenn zwischen dieser und der Straftat ein gesetzlich vorausgesetzter Zusammenhang besteht und eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht.

Behandlung und Entlassung

Im Maßregelvollzug kommen psychiatrische, psychotherapeutische, sozialtherapeutische und weitere rehabilitative Maßnahmen zum Einsatz. Ziel ist es, die Ursachen und Bedingungen zukünftiger Straffälligkeit zu bearbeiten und eine möglichst sichere Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Die Dauer der Unterbringung richtet sich nicht allein nach der Schwere der ursprünglichen Tat. Insbesondere bei der Unterbringung nach § 63 StGB sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Fortdauer regelmäßig gerichtlich zu überprüfen. Eine Entlassung beziehungsweise Aussetzung der weiteren Vollstreckung kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht.

Kriminologische Bedeutung

Der Maßregelvollzug steht im Spannungsfeld zwischen Behandlung, Resozialisierung, Freiheitsrechten und gesellschaftlicher Sicherheit. Kriminologisch relevant sind insbesondere Fragen nach der Wirksamkeit therapeutischer Maßnahmen, der Zuverlässigkeit von Kriminalprognosen und der Verhältnismäßigkeit langfristiger Freiheitsentziehungen.

Die Unterscheidung zwischen Strafe und Maßregel verdeutlicht, dass strafrechtliche Reaktionen nicht ausschließlich an der Schuld einer Person ausgerichtet sind, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch an ihrer prognostizierten Gefährlichkeit.

Einordnung

Verwandte Begriffe

Verwandt mitSchuldfähigkeit
Befasst sich mitRückfall
Ist Themenfeld vonForensische Psychiatrie
Verwandt mitSchuldfähigkeit

Schuldunfähigkeit beziehungsweise verminderte Schuldfähigkeit sind für die Unterbringung nach § 63 StGB von Bedeutung.