Definition
Die Schuldfähigkeit bezeichnet im Strafrecht die Fähigkeit einer Person, das Unrecht ihres Handelns einzusehen und entsprechend dieser Einsicht zu handeln. Sie ist eine Voraussetzung für die persönliche strafrechtliche Vorwerfbarkeit einer Tat. Die Schuldfähigkeit ist von der Frage zu unterscheiden, ob eine Person die Tat tatsächlich begangen hat und ob ihr Verhalten rechtswidrig war.
Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldfähigkeit
Nach § 20 StGB handelt eine Person ohne Schuld, wenn sie bei Begehung der Tat aufgrund einer der gesetzlich genannten psychischen Beeinträchtigungen unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. § 21 StGB regelt Fälle, in denen eine dieser Fähigkeiten erheblich vermindert ist. In solchen Fällen kann die Strafe gemildert werden.
Eine psychiatrische Diagnose führt nicht automatisch zur Annahme von Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit. Entscheidend ist, ob eine entsprechende Beeinträchtigung zum Tatzeitpunkt bestand und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren.
Forensisch-psychiatrische Begutachtung
Bei Zweifeln an der Schuldfähigkeit können Gerichte psychiatrische Sachverständige hinzuziehen. Diese untersuchen unter anderem die psychische Verfassung der beschuldigten Person, ihre Krankheitsgeschichte und mögliche Auswirkungen einer Störung auf das Verhalten während der Tat.
Die Sachverständigen liefern medizinische und psychiatrische Einschätzungen. Die rechtliche Entscheidung über die Schuldfähigkeit trifft jedoch das Gericht.
Kriminologische Bedeutung
Die Schuldfähigkeit berührt grundlegende Fragen nach individueller Verantwortung, psychischer Erkrankung und gesellschaftlichen Reaktionen auf abweichendes Verhalten. Besonders bei schweren Gewaltverbrechen wird öffentlich häufig darüber diskutiert, ob Täter psychisch krank oder strafrechtlich verantwortlich seien. Diese Gegenüberstellung ist jedoch irreführend, da psychische Erkrankungen und strafrechtliche Verantwortlichkeit einander nicht grundsätzlich ausschließen.
Film-/Serien-Beispiele

Einordnung
Personen
Verwandte Begriffe
Schuldunfähigkeit beziehungsweise verminderte Schuldfähigkeit sind für die Unterbringung nach § 63 StGB von Bedeutung.