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Sie befinden sich hier: Home / Glossar / Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Kurzdefinition

Das Gesetz, das in Deutschland die strafrechtliche Behandlung von Jugendlichen (14–17 Jahre) und Heranwachsenden (18–20 Jahre) regelt.

Ausführliche Erklärung

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist die gesetzliche Grundlage für die Ahndung von Straftaten, die von Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) begangen werden. Im Gegensatz zum allgemeinen Strafrecht legt das JGG einen starken Fokus auf Erziehung und Resozialisierung anstelle von Bestrafung. Es unterscheidet verschiedene Sanktionen:

  • Erziehungsmaßregeln (z. B. Weisungen, Teilnahme an sozialen Trainingskursen)
  • Zuchtmittel (z. B. Verwarnungen, Auflagen, Jugendarrest)
  • Jugendstrafe (in Fällen schwerer Kriminalität)

Ein zentraler Gedanke des JGG ist das Prinzip der Diversion, also der Verzicht auf förmliche Verfahren, wenn die Straftat als geringfügig eingestuft wird und der Täter kooperativ ist. Hierdurch soll verhindert werden, dass Jugendliche durch den formellen Strafprozess stigmatisiert werden. Auch die Entscheidung, ob ein Heranwachsender nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, ist im JGG geregelt und orientiert sich an der Reife und der Tatmotivation des Angeklagten.

Theoriebezug

  • Labeling Approach
  • Sozialisationstheorien
  • Theorie der differentiellen Assoziation

Verwandte Begriffe

  • Freizeitarrest
  • Jugendkriminalität

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Über SozTheo

Prof. Dr. Christian Wickert

Prof. Dr. Christian Wickert
Soziologe & Kriminologe an der HSPV NRW. Betreiber von SozTheo.de und SozTheo.com. Verfasser dieses Beitrags.

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