Der Begriff Prävention leitet sich ab von praevenire (lateinisch: zuvorkommen).
Eine offizielle, allgemeinverbindliche Definition von Kriminalprävention existiert nicht. In der Polizeilichen Dienstvorschrift (PDV 100, Ziff. 2.1.1.1) heißt es hierzu jedoch:
Prävention umfasst die Gesamtheit aller staatlichen und privaten Bemühungen, Programme und Maßnahmen, welche die Kriminalität und die Verkehrsunfälle als gesellschaftliche Phänomene oder individuelle Ereignisse verhüten, mindern oder in ihren Folgen gering halten.
Zu solchen negativen Folgen zählen physische, psychische und materielle Schäden sowie Kriminalitätsangst, insbesondere die Furcht, Opfer zu werden.
Seit 1997 werden alle Programme und Maßnahmen der polizeilichen Kriminalprävention deutschlandweit und Sparten-übergreifend von der ProPK mit Hauptsitz in Stuttgart koordiniert.
Programme und Maßnahmen der (Kriminal-)Prävention lassen sich hinsichtlich der Zielgruppen differenzieren. Hierbei unterscheidet man zwischen der Primärprävention, die auf die Allgemeinbevölkerung abzielt, die Sekundärprävention, die auf risikobelastete Populationen abzielt und der Tertiärprävention, die Zielgruppen ins Auge nimmt, bei der eine indizierte Problemlage vorliegt.
Weiterhin lassen sich Maßnahmen der Kriminalprävention auf Täter, Opfer und auch Situationen und/ oder Orte unterscheiden. (siehe unten stehende Tabelle)
Schließlich lässt sich zwischen einer Verhaltensprävention (Maßnahmen, die auf eine Änderung des Verhaltens von Täter und Opfern abzielen) und Verhältnisprävention (Maßnahmen, die auf eine Änderung der Umwelt/ Verhältnisse abzielen).
Ebenen der Kriminalprävention
Primärprävention (universell) | Sekundärprävention (selektiv) | Tertiärprävention (indiziert) |
|
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Täter | Allgemeinheit | potentielle Täter (Riskopopulation) | verurteilte Täter |
Opfer | Allgemeinheit (allgemeine Kriminalitätsfurcht) | potentielle Opfer (Risikogruppe) | tatsächliche Opfer |
Situationen/ Orte | öffentlicher Raum | risikobelastete Räume | Brennpunkte (hot spots) |
Kriminalprävention lässt sich auf verschiedene Handlungsfelder anwenden. Der Runderlass des nordrhein-westfälischen Innenministeriums zum Thema polizeiliche Kriminalprävention führt beispielsweise folgende Aufgabenbereiche auf:
- Politisch motivierte Kriminalität
- Cyberkriminalität
- technische Prävention
- Gewaltprävention
- Gewalt im sozialen Nahraum
- Gewalt im öffentlichen Raum
- Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz
- Prävention von Kriminalität zum Nachteil von Seniorinnen und Senioren
- Prävention von Betäubungsmittelkriminalität
- Städtebauliche Kriminalprävention
Einen guten Überblick über aktuelle Maßnahmen und Programme der Kriminalprävention bietet das Nationale Zentrum für Kriminalprävention (NZK). Besonders hervorzuheben ist hier das auf der Internetseite des NZK verfügbare Tool Wespe (Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen durch Evaluation), das eine gute Übersicht über Maßnahmen und ihre empirische Evidenz erlaubt.
Weiterführende Quellen
- Deutscher Präventionstag (DPT)
- Deutsches Forum für Kriminalprävention – DFK
- European Crime Prevention Network – EUCPN
- Nationales Zentrum für Kriminalprävention – NZK
- Polizeiliche Kriminalprävention. Runderlass des Ministeriums des Innern NRW vom 9. Mai 2019. Online verfügbar unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=17772&ver=8&val=17772&sg=0&menu=1&vd_back=N
- Programm Polizeiliche Kriminalprävention – ProPK
- Walsh, M.; Pniewski, B.; Kober, M.; Armborst, A. (Hrsg.) (2018). Evidenzorientierte Kriminalprävention in Deutschland. Ein Leitfaden für Politik und Praxis. Wiesbaden: Springer VS.