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Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Kurzdefinition

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln, deren Herstellung, Vertrieb, Besitz und Strafverfolgung in Deutschland.

Ausführliche Erklärung

Das BtMG definiert, welche Substanzen als Betäubungsmittel gelten und regelt deren Herstellung, Verschreibung und Abgabe. Es unterteilt Betäubungsmittel in verschiedene Kategorien (nicht verkehrsfähig, verkehrsfähig aber nicht verschreibungsfähig, verkehrs- und verschreibungsfähig). Verstöße gegen das BtMG, wie der Besitz, Handel oder die Herstellung illegaler Drogen, werden strafrechtlich verfolgt und können je nach Schwere des Delikts mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug geahndet werden. Das Gesetz sieht zudem Maßnahmen der Suchtprävention und der therapeutischen Intervention vor.

Theoriebezug

In der Kriminologie ist das BtMG ein zentraler Bezugspunkt für die Untersuchung von Drogenkriminalität, deren sozialen Ursachen und deren strafrechtlichen Konsequenzen. Theorien der Devianz und der sozialen Kontrolle sind hier besonders relevant.

Verwandte Begriffe

  • Devianz

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Über SozTheo

SozTheo ist eine Informations- und Ressourcensammlung, die sich an alle an Soziologie und Kriminologie interessierten Leserinnen und Leser richtet.

SozTheo wurde als private Seite von Prof. Dr. Christian Wickert, Dozent für die Fächer Soziologie und Kriminologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, erstellt. Die hier verfügbaren Beiträge und verlinkten Artikel spiegeln nicht die offizielle Meinung, Haltung oder Lehrpläne der HSPV NRW wider.

Links

  • Criminologia Kriminologie-Blog
  • Hochschule für Polizei und Verwaltung, NRW

Buch: Kriminologie und Musik

Buchcover: Wickert (2017) Kriminologie und Musik Wickert (2017) Kriminologie und Musik: Haft und Gefängnis in der englischsprachigen Populärmusik (1954 - 2013). Weinheim, Basel: Beltz.

Die Kriminologie hat Musik als Forschungsgegenstand bislang weitgehend vernachlässigt. Diese Lücke schließt die vorliegende Arbeit und legt ein theoretisches Fundament für eine ‚auditive Kriminologie‘, die Musik und Klang im Kontext der Darstellung, Kontrolle, Prävention und Bestrafung von Verbrechen betrachtet. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen zwischen 1954 und 2013 veröffentlichte Gefängnislieder, die – anknüpfend an das Konzept vom „Penal Spectator“ (Brown) – als Bestandteil eines Diskurses über strafrechtliche Sanktionspraxen analysiert werden.

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