Kurzdefinition
Umleitung strafrechtlicher Verfahren in alternative, nicht-strafrechtliche Maßnahmen.
Ausführliche Erklärung
Diversion bezeichnet in der Kriminologie und im Strafrecht die Möglichkeit, ein Strafverfahren abzuwenden, indem der oder die Beschuldigte alternative Maßnahmen durchführt. Ziel der Diversion ist es, die formale Strafverfolgung zu vermeiden und den Betroffenen durch erzieherische Maßnahmen oder soziale Unterstützung wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Vor allem im Jugendstrafrecht wird Diversion als Mittel zur Vermeidung von Stigmatisierung eingesetzt. Häufige Maßnahmen sind Sozialstunden, Täter-Opfer-Ausgleich oder Therapieprogramme.
Theoriebezug
- Labeling Approach: Vermeidung sozialer Stigmatisierung durch strafrechtliche Verfahren.
- Resozialisierung: Reintegration statt Bestrafung.