Kurzdefinition
Die Gesamtheit aller begangenen Straftaten, unabhängig davon, ob sie polizeilich erfasst werden oder unentdeckt bleiben.
Ausführliche Erklärung
Kriminalitätswirklichkeit bezeichnet das tatsächliche Ausmaß an Kriminalität in einer Gesellschaft. Sie umfasst sowohl die im Hellfeld erfassten Straftaten (also jene, die der Polizei bekannt wurden und in Statistiken wie der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst sind) als auch die Straftaten im Dunkelfeld, die nicht zur Anzeige gebracht oder nicht entdeckt wurden.
Die polizeilichen Statistiken geben somit nur einen Teil der realen Kriminalitätswirklichkeit wieder. Um das Dunkelfeld besser auszuleuchten, bedienen sich Kriminologen der Dunkelfeldforschung, etwa durch Opferbefragungen oder Selbstberichtsstudien.
Der Begriff verweist auch auf die Diskrepanz zwischen objektiver Kriminalität (statistisch erfasst) und subjektivem Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung. Oft wird eine höhere Kriminalitätsrate wahrgenommen, als es die statistische Realität belegt – nicht zuletzt durch mediale Berichterstattung und persönliche Erlebnisse.
Die Kriminalitätswirklichkeit ist aufgrund der nicht genau bestimmbaren Größe des Dunkelfeldes – wenn überhaupt – nur näherungsweise zu bestimmen.
Theoriebezug
- Hellfeld und Dunkelfeld
- Dunkelfeldforschung
- Viktimisierung
- Sicherheitsforschung