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Nebenklage

Kurzdefinition

Die Nebenklage ermöglicht es Opfern bestimmter Straftaten, sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen und eigene Verfahrensrechte geltend zu machen.

Ausführliche Erklärung

Im deutschen Strafprozessrecht haben Opfer schwerwiegender Straftaten (z. B. sexuelle Gewalt, schwere Körperverletzung) die Möglichkeit, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Dadurch erhalten sie umfangreiche Rechte, darunter:

  • Akteneinsicht

  • Beweisanträge stellen

  • Fragen an Zeugen und Sachverständige richten

  • Plädoyer halten

  • Rechtsmittel einlegen

Ein Nebenklageberechtigter kann sich entweder selbst vertreten oder einen Rechtsanwalt beauftragen. Für bestimmte Opfergruppen (z. B. Opfer sexueller Gewalt) besteht zudem ein Anspruch auf kostenlose Opferanwälte.

Rechtsgrundlage:

  • §§ 395 ff. StPO

Ziele der Nebenklage:

  • Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren

  • Möglichkeit, Einfluss auf den Prozessverlauf zu nehmen

  • Förderung der emotionalen Verarbeitung durch aktive Beteiligung

Theoriebezug

  • Viktimologie: Die Nebenklage stellt eine Erweiterung der Opferrechte im Strafprozess dar und stärkt die Stellung der Geschädigten.

  • Restorative Justice: Die Beteiligung des Opfers soll dazu beitragen, Gerechtigkeit erfahrbar zu machen.

Verwandte Begriffe

  • Adhäsionsverfahren
  • Polizeilicher Opferschutz

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Über SozTheo

SozTheo ist eine Informations- und Ressourcensammlung, die sich an alle an Soziologie und Kriminologie interessierten Leserinnen und Leser richtet.

SozTheo wurde als private Seite von Prof. Dr. Christian Wickert, Dozent für die Fächer Soziologie und Kriminologie an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, erstellt. Die hier verfügbaren Beiträge und verlinkten Artikel spiegeln nicht die offizielle Meinung, Haltung oder Lehrpläne der HSPV NRW wider.

Links

  • Criminologia Kriminologie-Blog
  • Hochschule für Polizei und Verwaltung, NRW

Buch: Kriminologie und Musik

Buchcover: Wickert (2017) Kriminologie und Musik Wickert (2017) Kriminologie und Musik: Haft und Gefängnis in der englischsprachigen Populärmusik (1954 - 2013). Weinheim, Basel: Beltz.

Die Kriminologie hat Musik als Forschungsgegenstand bislang weitgehend vernachlässigt. Diese Lücke schließt die vorliegende Arbeit und legt ein theoretisches Fundament für eine ‚auditive Kriminologie‘, die Musik und Klang im Kontext der Darstellung, Kontrolle, Prävention und Bestrafung von Verbrechen betrachtet. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen zwischen 1954 und 2013 veröffentlichte Gefängnislieder, die – anknüpfend an das Konzept vom „Penal Spectator“ (Brown) – als Bestandteil eines Diskurses über strafrechtliche Sanktionspraxen analysiert werden.

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