Kurzdefinition
Die Nebenklage ermöglicht es Opfern bestimmter Straftaten, sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen und eigene Verfahrensrechte geltend zu machen.
Ausführliche Erklärung
Im deutschen Strafprozessrecht haben Opfer schwerwiegender Straftaten (z. B. sexuelle Gewalt, schwere Körperverletzung) die Möglichkeit, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Dadurch erhalten sie umfangreiche Rechte, darunter:
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Akteneinsicht
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Beweisanträge stellen
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Fragen an Zeugen und Sachverständige richten
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Plädoyer halten
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Rechtsmittel einlegen
Ein Nebenklageberechtigter kann sich entweder selbst vertreten oder einen Rechtsanwalt beauftragen. Für bestimmte Opfergruppen (z. B. Opfer sexueller Gewalt) besteht zudem ein Anspruch auf kostenlose Opferanwälte.
Rechtsgrundlage:
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§§ 395 ff. StPO
Ziele der Nebenklage:
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Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren
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Möglichkeit, Einfluss auf den Prozessverlauf zu nehmen
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Förderung der emotionalen Verarbeitung durch aktive Beteiligung
Theoriebezug
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Viktimologie: Die Nebenklage stellt eine Erweiterung der Opferrechte im Strafprozess dar und stärkt die Stellung der Geschädigten.
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Restorative Justice: Die Beteiligung des Opfers soll dazu beitragen, Gerechtigkeit erfahrbar zu machen.