Kurzdefinition
Das Adhäsionsverfahren ermöglicht es Opfern einer Straftat, ihre zivilrechtlichen Ansprüche (Schadenersatz und Schmerzensgeld) im Rahmen eines Strafverfahrens geltend zu machen, ohne dafür ein separates Zivilverfahren anstrengen zu müssen.
Ausführliche Erklärung
Im Adhäsionsverfahren – umgangssprachlich auch: 2-in-1-Verfahren – kann das Opfer (oder dessen Rechtsvertretung) direkt im Strafprozess seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen. Hierbei wird der Antrag auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld gemeinsam mit der strafrechtlichen Verfolgung des Täters verhandelt.
Ziele des Verfahrens sind:
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Verfahrensökonomie: Vermeidung paralleler Gerichtsprozesse
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Opferschutz: Schnellere Durchsetzung der Ansprüche für das Opfer
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Prozessuale Vereinfachung: Einmalige Beweisführung im Rahmen des Strafprozesses
Rechtsgrundlage:
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§§ 403 bis 406c StPO
Vorteile:
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Keine erneute Beweisaufnahme im Zivilprozess
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Geringere Kosten und Zeitersparnis
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Schneller Zugang zu Entschädigungsleistungen
Nachteile:
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Erfolgt ein Freispruch im Strafverfahren, entfällt auch der zivilrechtliche Anspruch im Adhäsionsverfahren
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Bei komplexen Schadensfällen ist ein separates Zivilverfahren oft zielführender
Theoriebezug
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Viktimologie: Stärkung der Opferrechte und schnellere Wiedergutmachung des Schadens
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Restorative Justice: Das Adhäsionsverfahren kann als Teil einer Wiedergutmachung im Rahmen der Strafverfolgung gesehen werden.