Kurzdefinition
Erbringung sexueller Dienstleistungen gegen Entgelt.
Ausführliche Erklärung
Prostitution beschreibt den freiwilligen Austausch sexueller Dienstleistungen gegen Geld oder andere materielle Werte. In Deutschland ist Prostitution seit der Einführung des Prostitutionsgesetzes (ProstG) im Jahr 2002 legal, wenn sie selbstbestimmt und ohne Zwang ausgeübt wird. Das Gesetz regelt unter anderem Arbeitsrechte, Schutz vor Ausbeutung und Zugang zur Sozialversicherung für Prostituierte. Gleichzeitig bleibt Zwangsprostitution nach dem Strafgesetzbuch (§ 232 StGB) ein schweres Verbrechen. In der Kriminologie wird Prostitution sowohl aus sozialpolitischer als auch aus kriminalpolitischer Perspektive betrachtet, insbesondere im Zusammenhang mit Menschenhandel und organisierten Verbrechensstrukturen.
Theoriebezug
- Kriminologie der Sexualdelikte
- Organisierte Kriminalität
- Soziologie der Arbeit