Kurzdefinition
Sexting bezeichnet das Versenden oder Weiterleiten von textlichen, bildlichen oder videobasierten Inhalten mit sexuellem Bezug über digitale Medien.
Ausführliche Erklärung
Sexting beschreibt die Praxis, über Smartphones, soziale Netzwerke oder Messenger-Dienste selbst erstellte erotische oder pornographische Inhalte zu verschicken. Während dies zwischen einvernehmlichen Erwachsenen Teil sexueller Kommunikation sein kann, birgt Sexting unter Jugendlichen erhebliche rechtliche und soziale Risiken.
Besonders problematisch ist, dass Jugendliche durch das Versenden oder Weiterleiten von Nacktbildern Gleichaltriger unbewusst gegen Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen verstoßen und sich damit selbst wegen Besitzes oder Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten strafbar machen können. Damit verschwimmen die Rollen von „Täter“ und „Opfer“. Zudem besteht das Risiko von Stigmatisierung, Cybermobbing oder erzwungener Weiterverbreitung der Inhalte.
Theoriebezug
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Kriminologisch relevant im Kontext von Jugendkriminalität, digitaler Devianz und Kriminalisierung jugendlicher Verhaltensweisen.
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Bezug zu Labeling Approach und sekundärer Devianz, da strafrechtliche Reaktionen selbst problemverstärkend wirken können.
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Anschluss an feministische Kriminologie und Queer Criminology, die Macht- und Geschlechterasymmetrien bei sexualisierter Kommunikation betonen.