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Stalking (Nachstellung)

Kurzdefinition

Stalking bezeichnet das beharrliche Verfolgen, Belästigen oder Überwachen einer Person gegen deren Willen, wodurch deren Lebensgestaltung erheblich beeinträchtigt wird.

Ausführliche Erklärung

Unter Stalking – im deutschen Strafrecht als Nachstellung bezeichnet – versteht man wiederholte Verhaltensweisen, durch die eine Person verfolgt, kontrolliert, bedroht oder belästigt wird. Typische Handlungen sind unerwünschte Kontaktaufnahmen, ständige Nachrichten, Beobachtungen, das Aufsuchen von Wohn- oder Arbeitsorten sowie digitale Überwachung über soziale Medien oder technische Hilfsmittel.

Stalking tritt häufig nach dem Ende partnerschaftlicher Beziehungen auf, kann aber auch im beruflichen Umfeld oder zwischen flüchtig bekannten Personen vorkommen. Die Folgen reichen von Angstzuständen und psychischen Belastungen bis hin zu erheblichen Einschränkungen der Lebensführung.

Kriminologisch wird Stalking sowohl als Form sozialer Kontrolle als auch als Ausdruck von Besitzansprüchen, Machtstreben oder nicht akzeptierter Trennung untersucht. In schweren Fällen kann Stalking Vorstufe weiterer Gewalt- oder Tötungsdelikte sein.

In Deutschland wird Nachstellung durch § 238 StGB unter Strafe gestellt.

Theoriebezug

Stalking spielt insbesondere in der Viktimologie, Feministischen Kriminologie sowie in Forschungen zu Partnerschaftsgewalt und geschlechtsspezifischer Gewalt eine wichtige Rolle. Feministische Ansätze betonen dabei häufig die Zusammenhänge zwischen Stalking, Kontrolle und Machtverhältnissen in intimen Beziehungen.

Verwandte Begriffe

Gewalt Häusliche Gewalt Soziale Kontrolle Viktimisierung

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Prof. Dr. Christian Wickert
Soziologe & Kriminologe an der HSPV NRW. Betreiber von SozTheo.de und SozTheo.com. Verfasser dieses Beitrags.

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