Glossarbegriff

Soziale Tatsache

Begriff & Konzept

Definition

Der Begriff der sozialen Tatsache (fait social) wurde von Émile Durkheim geprägt und bildet einen zentralen Ausgangspunkt seiner soziologischen Methodologie. In Die Regeln der soziologischen Methode (1895) bestimmt Durkheim soziale Tatsachen als gesellschaftliche Erscheinungen, die nicht auf individuelle Eigenschaften oder Entscheidungen reduziert werden können.

Merkmale sozialer Tatsachen

Soziale Tatsachen zeichnen sich insbesondere durch drei Eigenschaften aus:
  • Äußerlichkeit: Sie bestehen unabhängig vom Bewusstsein einzelner Menschen und werden von diesen als bereits vorhandene gesellschaftliche Wirklichkeit vorgefunden.
  • Zwangscharakter: Sie beeinflussen das individuelle Verhalten und können durch gesellschaftliche Sanktionen durchgesetzt werden.
  • Kollektivität: Sie sind gesellschaftlich verbreitet und besitzen eine überindividuelle Existenz.
Beispiele sind rechtliche Vorschriften, moralische Normen, religiöse Praktiken, sprachliche Regeln oder gesellschaftliche Institutionen.

Soziale Tatsachen als Gegenstand der Soziologie

Durkheim fordert, soziale Tatsachen wie Dinge zu behandeln. Damit meint er nicht, dass gesellschaftliche Phänomene materielle Gegenstände seien. Vielmehr sollen sie unabhängig von persönlichen Vorurteilen und alltagsweltlichen Selbstverständlichkeiten systematisch untersucht werden. Soziale Tatsachen sollen nach Durkheim durch andere soziale Tatsachen erklärt werden. Die Ursachen gesellschaftlicher Phänomene sind demnach nicht ausschließlich in individuellen Motiven oder psychologischen Eigenschaften zu suchen, sondern in den Strukturen und Bedingungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens.

Beispiel: Selbstmord

In seiner Studie Der Selbstmord (1897) zeigt Durkheim, wie sich auch ein scheinbar ausschließlich individuelles Verhalten soziologisch untersuchen lässt. Unterschiede zwischen gesellschaftlichen Selbstmordraten erklärt er insbesondere durch das Ausmaß sozialer Integration und Regulation. Der Begriff der sozialen Tatsache begründet damit eine eigenständige soziologische Perspektive auf gesellschaftliche Wirklichkeit.

Einordnung