Kurzdefinition
Generalprävention ist ein strafrechtliches Konzept, das darauf abzielt, die Allgemeinheit durch die Androhung und Vollstreckung von Strafen von kriminellen Handlungen abzuhalten.
Ausführliche Erklärung
Die Generalprävention basiert auf der Annahme, dass die Androhung und Vollstreckung von Strafen eine abschreckende Wirkung auf die Gesellschaft haben. Ziel ist es, durch die sichtbare Bestrafung von Straftätern potenzielle Täter davon abzuhalten, selbst kriminelle Handlungen zu begehen. Die Wirkung entsteht dabei auf zwei Ebenen:
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Negative Generalprävention:
Die Furcht vor Bestrafung soll abschreckend wirken (Deterrence). Potenzielle Straftäter sollen durch das Risiko einer Strafe von der Begehung von Delikten abgehalten werden.
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Positive Generalprävention:
Durch die Durchsetzung von Recht und Ordnung wird das Vertrauen der Bevölkerung in das Rechts- und Justizsystem gestärkt. Dadurch sollen normative Überzeugungen gefestigt und die gesellschaftliche Akzeptanz von Gesetzen erhöht werden.
Im Strafrecht bildet die Generalprävention eine zentrale Legitimation für die Bestrafung von Straftaten, unabhängig davon, ob der einzelne Täter durch die Strafe tatsächlich beeinflusst wird. Die Theorie geht auf klassische Kriminologen wie Cesare Beccaria (Dei delitti e delle pene, 1764) zurück, der bereits die abschreckende Wirkung von Strafen thematisierte.