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Gewaltmonopol

Kurzdefinition

Gewaltmonopol bezeichnet das exklusive Recht des modernen Staates, innerhalb eines Hoheitsgebiets physische Gewalt legitim anzuwenden oder zu legitimieren.

Ausführliche Erklärung

Nach Max Weber beruht der moderne Staat auf dem legitimen Monopol physischer Gewaltsamkeit. Polizei, Militär und Strafvollzug sind zentrale Träger dieses Gewaltmonopols, das durch Recht und demokratische Kontrolle begrenzt und legitimiert werden soll. Kriminologisch ist das Gewaltmonopol in doppelter Hinsicht relevant: Einerseits dient es dem Schutz vor Gewalt und Kriminalität, andererseits kann es selbst Quelle von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen sein, etwa bei Polizeigewalt, Misshandlungen in Haft oder übermäßig repressiver Kriminalpolitik. Debatten um Militarisierung der Polizei, „war on drugs“ oder massenhafte Inhaftierung berühren immer auch die Frage nach der Legitimität des staatlichen Gewaltmonopols.

Theoriebezug

Zentral bei Max Weber, in der Staats- und Herrschaftssoziologie, in der Polizeiforschung und kritischen Kriminologie (z. B. Foucault, Wacquant, Dubber).

Verwandte Begriffe

  • Polizei
  • Polizeirecht
  • Rechtsstaatlichkeit
  • Staat

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Prof. Dr. Christian Wickert

Prof. Dr. Christian Wickert
Soziologe & Kriminologe an der HSPV NRW. Betreiber von SozTheo.de und SozTheo.com. Verfasser dieses Beitrags.

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