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Sie befinden sich hier: Home / News / BKA legt Bericht zu Partnerschaftsgewalt vor

BKA legt Bericht zu Partnerschaftsgewalt vor

20. November 2018 von Christian Wickert

Das Bundeskriminalamt hat einen Bericht zur kriminalistischen Auswertung zur Partnerschaftsgewalt für das Berichtsjahr 2017 vorgelegt.

Auf Basis der Daten der Polizeilichen KriminalstatistikSammlung und Auswertung von Daten über polizeilich registrierte Straftaten und Tatverdächtige. (PKS) ergibt sich für 2017 ein Anstieg auf 138.893 Opfer (im Vergleich zu 133.080 Opfern im Vorjahr). Dieser Anstieg ist allerdings einer um folgende Delikte erweiterten Betrachtung geschuldet: Nötigung, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution. Eine um diesen erweiterten Deliktsbereich bereinigte Betrachtung ergibt einen leichten Rückgang der registrierten Opfer um -0,8% (131.995 Opfer) im Vergleich zum Vorjahr. Die Autoren weisen zudem darauf hin, dass im Vergleich zur sog. „Echttäterzählung“, bei der Mehrfachtatverdächtige nur einmal statistisch als Tatverdächtige gezählt werden, Opfer ggf. mehrfach erfasst werden. Sowohl in absoluten Zahlen wie auch anteilig hat die Zahl männlicher Opfer seit 2013 fast kontinuierlich zugenommen. Dennoch ist Partnerschaftsgewalt ganz überwiegend gegen weibliche Opfer gerichtet (2017: 107.957 weibliche Opfer; entspricht 82,1%). Ihnen gegenüber stehen 116.043 erfasste Tatverdächtige, die überwiegend männliche Geschlechts sind (80,6%).

Bei der Betrachtung der Delikte in diesem Phänomenbereich ergibt sich folgendes Bild:

Straftaten Opfer (in %)
vorsätzliche einfache Körperverletzung 84.752 Personen (61,0%)
Bedrohung, Stalking und Nötigung 32.382 Personen (23,3%)
gefährliche, schwere Körperverletzung
oder Körperverletzung mit Todesfolge
16.692 Personen (12,1%)
Vergewaltigung und sexuelle Nötigung 2.752 Personen (2,0%)
Mord und Totschlag 179 Personen
Zuhälterei 49 Personen
Zwangsprostitution 26 Personen
GESAMT 138.893 Personen (100%)

Daten der PKS bilden grundsätzlich nur das polizeiliche Hellfeld der KriminalitätKriminalität bezeichnet gesellschaftlich normierte Handlungen, die gegen das Strafgesetz verstoßen. ab (siehe ausführliche Erklärung zur statistischen Erfassung von Kriminalität). Bei dem hier abgebildeten Phänomen der Partnerschaftsgewalt ist von einem erheblichen DunkelfeldDas Dunkelfeld umfasst alle Straftaten, die nicht polizeilich bekannt oder statistisch erfasst werden. auszugehen. Angst vor dem (Ex-)Partner/ der (Ex-)Partnerin, Scham, fehlendes Vertrauen in die Polizei, mangelnde deutsche Sprachkenntnisse und weitere Gründe können dafür verantwortlich sein, dass Opfer von Partnerschaftsgewalt von einer Anzeigenerstattung absehen.

Der vollständige Bericht ist als PDF-Dokument auf der BKA-Webseite verfügbar.


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Kategorie: News Schlagworte: Gewalt, Partnerschaftsgewalt, PKS

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Soziologe & Kriminologe an der HSPV NRW. Betreiber von SozTheo.de und SozTheo.com. Verfasser dieses Beitrags.

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