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PKS

Fakten-Check: Aussagen der AfD zum Thema Innere Sicherheit auf dem Prüfstand

24. März 2020 by Christian Wickert

Die Fraktion der AfD im Hessischen Landtag hat unter dem Titel „Wie es wirklich um Deutschland steht – Fakten statt Fake News“ eine Broschüre (von den AutorInnen als „Studie“ bezeichnet) herausgegeben, in der Daten aus unterschiedlichen Quellen für verschiedene Politikbereiche zusammengetragen und eingeordnet werden.

Aussagen zur Inneren Sicherheit der "Studie" der AfD werden einer kritischen Prüfung unterzogen.
Aussagen zur Inneren Sicherheit der „Studie“ der AfD werden einer kritischen Prüfung unterzogen.

Unter der Anleitung von Prof. Dr. Stefan Kersting haben Studierende des Kurses GE P 18/07 der HSPV NRW sich im Rahmen einer kriminologischen Lehrveranstaltung mit den Aussagen zum Thema Innere Sicherheit und hier speziell dem Thema Migration und Kriminalität auseinandergesetzt. Alle nachfolgenden Zitate beziehen sich auf das Kapitel „Innere Sicherheit“ (S. 91ff.) der eingangs zitierten Broschüre.

In der linken Spalte sind jeweils die Aussagen laut AfD-Fraktion zu lesen; in der rechten Spalte sind die inhaltlichen Einordnungen der Studierenden zu entnehmen.


Einleitung

„Dass die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) auf den ersten Blick im Jahr 2018 zum Vorjahr sinkende Straftaten aufweist, hat unter anderem auch mit dem Anzeigeverhalten der Opfer zu tun.“

S. 92

Der Aussage ist kein Beleg zu entnehmen, dass sich das Verhältnis zwischen Hell- und Dunkelfeld innerhalb eines Jahres derart verändert hätte, dass damit der Rückgang der erfassten Straftaten zu erklären wäre. Mithin ist die Behauptung, der Rückgang sei durch ein geändertes Anzeigeverhalten zu erklären spekulativ.

„Denn die Bereitschaft –v. a. beim Handel –ist gering, Anzeige zu erstatten. Denn einfacher Diebstahl bleibt meist ohne ernsthafte Folgen für die Täter, führt aber zu einem hohen Arbeits- und Kostenaufwand sowie einem evtl. Reputationsverlust. Das Kölner Handelsforschungsinstituts EHI kommt zum Ergebnis, dass etwa 24 Millionen Ladendiebstähle unentdeckt blieben bzw. nicht angezeigt wurden. (www.wiwo.de/unternehmen/handel/millionen-schaden-jeden-tag-im-einzelhandel-wird-mehr-geklaut/24490342.html)“

ebd.

Dass sich das Verhältnis von Hell- und Dunkelfeld beim Ladendiebstahl innerhalb eines Jahres verändert hätte, – und so sinkende Fallzahlen bei den Straftaten insgesamt erklären könnte – wird nicht belegt. 

„Die Medien feierten euphorisch, dass die Zahl der Tatverdächtigen unter den Nichtdeutschen von 2016 bis 2018 um 25,7 % zurückgegangen sei (nicht-deutsche Tatverdächtige 2018: 708.380; 2017: 736.265; 2016: 953.744). Dies lag daran, dass auch ausländerrechtliche Verstöße wie das Erschleichen eines Aufenthaltstitels eingerechnet waren. Diese Verstöße forderten Medien früher immer aus Statistiken herauszurechnen. Denn diese Verstöße können v. a. nur Ausländer begehen. Rechnet man die ausländerrechtlichen Verstöße hinzu, ergibt sich ein anderes Bild: Danach ging in absoluten Zahlen die Zahl der nicht-deutschen Tatverdächtigen nur um 4,4 % zum Jahr 2016 zurück (nicht-deutsche Tatverdächtige 2018: 589.200; 2017: 599.357; 2016: 616.230). (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2018/pks2018_node.html)“

ebd.

Durch die Anordnung der Zahlen wird ein Anstieg suggeriert, obwohl die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen nachweislich erheblich gesunken ist.

Eine Quellenangabe bezüglich der – euphorisch feiernden – Medien fehlt. 

Verwirrend ist die Forderung, ausländerrechtliche Verstöße hinzuzurechnen, um dann auf andere Zahlen zu kommen. Gemeint ist vermutlich das Herausrechnen ausländerrechtlicher Verstöße. Wie dem auch sei, im Ergebnis steht ein deutlicher Rückgang bei der Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen.

„Bundesinnenminister Horst Seehofer teilte bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik mit, dass 2018 ‚die Zahl der Straftaten um 3,6 % zurückgegangen sei. Sie sei so niedrig wie seit Jahrzehnten nicht.‘ Doch dies stimmt nur eingeschränkt. Denn man muss das Jahr 2014 dem Jahr 2018 gegenüberstellen, da Bundeskanzlerin Merkel 2015 die Grenzen öffnete und Millionen Migranten illegal nach Deutschland einreisten. In diesem Zeitraum (2014 bis 2018) stieg das Delikt ‚gefährliche und schwere Körperverletzung‘ um 8,7 % auf 136.727 Taten. ‚Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen‘ um 13,4 % auf 2.471 Straftaten und ‚Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge‘ sogar um 25,7 % auf 9.234 Fälle. (meta.tagesschau.de/id/141447/statistik-fuer-2018-weniger-kriminalitaet-in-deutschland; www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/pks_node.html)“

S. 93

Die zitierte Aussage des Bundesinnenministers stimmt, ausweislich der Daten der PKS, uneingeschränkt.  Die Zahl der erfassten Straftaten ist auf einem historischen Tiefstand.

Die gefährliche und schwere Körperverletzung stieg nach 2014 zunächst bis 2016 auf 140.033 Fälle an, seit 2016 sinken die Fallzahlen auf den angegebenen Wert von 2018 (PKS 2014 – 2018).

Die Steigerungen im Bereich der Sexualstraftaten kann im Kern mit der Ausweitung der Strafbarkeit des § 177 StGB erklärt werden.  Mit Geltung vom 10.11.2016 wurde die Strafbarkeit durch die Hinzunahme des sexuellen Übergriffs erweitert.

Mithin ist der behauptete Zusammenhang mit dem erhöhten Flüchtlingsaufkommen spekulativ.

„Betrachtet man die Kriminalitätsraten von Tatverdächtigen nach ihren Herkunftsländern, zeigt sich, dass unter anderem Chinesen, Finnen, Japaner, Koreaner und Kroaten kaum straffällig werden. Dagegen weisen Migranten aus afrikanischen und arabischen Staaten eine hohe Kriminalitätsrate auf. So sind im Jahr 2018 Syrer zu 20,2 %, Afghanen zu 11,5 %, Iraker zu 7,5 %, Nigerianer zu 3,7 %, Iraner zu 3,6 %, Marokkaner zu 3,1 %, Somalier zu 3 %, Algerier zu 3,0 %, Eritreer zu 2,8 %, Serben zu 2,5 %, Türken zu 2,5 % und Albaner zu 2,4 % unter den Tatverdächtigen mit Zuwandereranteil zu finden. (www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung_2018.html?nn=62336)“

ebd.

Das Flüchtlinge aus Syrien unter den tatverdächtigen Zuwanderern die größte Gruppe stellen, erklärt sich schon alleine daraus, dass die meisten Zuwanderer eben aus Syrien kommen. Die angegebenen prozentualen Anteile spiegeln die Größe der Zuwanderergruppen. Mehr Menschen = mehr Kriminalität. Egal woher!

„Michael Wolting (Leipziger Amtsgerichts-Präsident) sagte: Die Regeln zur Führung der PKS hat das Bundeskriminalamt ‚in den letzten zehn Jahren 245 Mal geändert‘. Eine hohe Zahl von Ermittlungsverfahren seien ‚nicht in die Statistik eingegangen, weil sie noch gar nicht bearbeitet waren‘. Allein bei der Leipziger Behörde seien zum 31.12.2017 noch 21.596 Verfahren anhängig und wurden somit nicht mit eingerechnet. (Leipziger Volkszeitung, 16.05.2018.)“

ebd.

Änderungen in der Strafbarkeit oder der Art und Weise der Begehung von Straftaten erfordern ständige Anpassungen der PKS zur Erhaltung der Aussagekraft.

Das Zitat von Herrn Wolting wird durch Kürzungen verzerrt. Bezogen auf die offenen Ermittlungsvorgänge bei der Polizei äußert Herr Wolting nämlich auch: „Das sei in einer gewissen Quote immer so, weil es keinen Zeitpunkt gibt, zu dem alle Schreibtische leer sind. Aber derzeit sind sie bei Polizei und Staatsanwaltschaft eben besonders voll.“ Woher der Präsident des Amtsgerichts das allerdings weiß, bleibt unklar.

Entwicklung nichtdeutscher Tatverdächtiger

Datendarstellung auf S. 94

Die Beschriftung der Säule für 2012  (richtig: 2014) ist falsch. Einberechnet wurden ausländerrechtliche Verstöße, die fast ausschließlich von nichtdeutschen Tatverdächtigen begangen werden können. Gerade in Zeiten mit einem erhöhten Flüchtlingsaufkommen ist naturgemäß mit einem Anstieg dieser Verstöße zu rechnen.

JahrNichtdeutsche TV ohne ausländerrechtliche Verstöße
2006 427.911
2010 419.232
2014 492.610
2018 589.200

„Unter der Merkel-Regierung hat die Kriminalität nichtdeutscher Tatverdächtiger um fast 41 % zugenommen.“

ebd.

Bei einem signifikanten Teil handelt es sich um ausländerrechtliche Verstöße. Daneben führt eine Zunahme von Menschen immer zu mehr Kriminalität, unabhängig von der Herkunft.

„Waren im Jahr 2006 ‚erst‘ 22% der Täter nichtdeutscher Herkunft, waren es 2018 bereits 34,5%.“

ebd.

Nicht Täter, sondern Tatverdächtige!

„Insgesamt wurden fast 2,1 Mio. Tatverdächtige erfasst. Darunter 1,34 Millionen Deutsche bzw. Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft und 708.000 Nichtdeutsche.“

ebd.

Die Differenzierung zwischen Deutschen und Personen mit einem deutschen Pass ist sinnfrei.

Vergewaltigung durch Gruppen

Datendarstellung auf S. 95

Durch die Art der Darstellung wird der Eindruck vermittelt, dass sich die prozentuale Verteilung auf die über den Säulen stehende Fallzahl bezieht. Damit werden Fälle und Tatverdächtige miteinander auf unzulässige Weise vermischt. Aus der nachfolgenden Abbildung wird deutlich, dass die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei diesem Delikt heute geringer ist als noch 2005 oder 2010

(PKS 2005 – 2017).

„Das Thema Gruppenvergewaltigung ist erst durch die Vorfälle in der Kölner Silvesternacht 2015/16 ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangt. Trotz deutlichem Rückgang wurden 2017 immer noch 258 Vergewaltigungen durch Gruppen angezeigt.“

S. 95

„Bei den polizeilich bekannt gewordenen Tätern handelt es sich bisher mehrheitlich um junge nordafrikanische Männer.“ (Holger Münch, BKA)

ebd.

Das Zitat hat einen anderen Kontext, es bezieht sich in keiner Weise auf Sexualstraftaten: „Schon länger registriert das BKA das sogenannte Antanzen von Opfern. Diese Methode diene dazu, Taschen- und Trickdiebstähle zu verüben, bei denen Bargeld, Smartphones und andere Wertgegenstände gestohlen würden. „Bei den polizeilich bekannt gewordenen Tätern handelt es sich bisher mehrheitlich um junge nordafrikanische Männer“, so das BKA. Nach Erkenntnissen des Wiesbadener Amtes gehen die Straftäter hierbei zumeist in kleinen Gruppen vor.“

https://www.welt.de/politik/deutschland/article150813517/Das-Phaenomen-taharrush-gamea-ist-in-Deutschland-angekommen.html

Entwicklung der „schweren Straftaten“

„Seit 2015 ist die Zahl der schweren Straftaten deutlich gestiegen“

S. 96
Datendarstellung auf S. 96

Die Auswahl der „schweren Straftaten“ ist willkürlich. Das Delikt Wohnungseinbruchdiebstahl, als Verbrechenstatbestand ganz sicher auch ein schweres Delikt, wird nicht beachtet. Hier ist seit 2014 ein deutlicher Rückgang der Fallzahlen zu beobachten: 2014: 152.123 Fälle; 2018: 97.504 Fälle. Das entspricht einem deutlichen Rückgang von 56 %

(PKS 2014, 2018).

„Seit der Grenzöffnung im Jahr 2015 ist beim Delikt ‚Vergewaltigung und sexuelle Nötigung‘ eine Steigerung von fast 26% zu verzeichnen.“

ebd.

Bis 2016 umfasste der § 177 StGB die sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung. Seit 2016 wurde die Strafbarkeit gem. § 177 StGB durch den sexuellen Übergriff erweitert. Dieser Bestandteil der Tatbestandsbezeichnung wurde in der Abbildung für 2018 weggelassen. Im Kern ist der berichtete Anstieg auch auf die Erweiterung der Strafbarkeit zurückzuführen.

„Bei Mord und Totschlag hat sich im Vergleichszeitraum eine Steigerung von 13,4 % ergeben.“

ebd.

Die großen Fallzahlen kommen durch die relativ hohe Versuchszahl zustande. Nicht berichtet wird die beim Delikt Mord deutlich angestiegene Versuchsquote. Diese betrug im Jahr 2014 62,5 % und im Jahr 2018 72 %. Das ist eine Steigerung um 9,5 Prozentpunkte. Bei den Delikten Totschlag und Tötung auf Verlangen ist der Versuchsanteil seit jeher sehr hoch und lag seit 2014 bei ca. 80 % (PKS 2014 – 2018).

„Auch die gefährliche und schwere Körperverletzung nahm seit Anfang 2015 um fast 9 % zu.“

ebd.

Bei einer längerfristigen Betrachtung (10 Jahre) fällt auf, das die Fallzahlen seit 2009 um 8 % gesunken sind. 2009: 149.301; 2018: 136.727 (PKS 2009 – 2018).

Der abgebildete Rückgang bei den Raubdelikten findet in den Aussagen keine Erwähnung. Hier ist ein merklicher Rückgang um 19% zu verzeichnen (PKS 2014. 2018)

Tatverdächtige Flüchtlinge

„Straftaten bei ‚Flüchtlingen‘ in fünf Jahren um 177 % gestiegen.“

Datendarstellung auf S. 97

Warum in der Überschrift das Wort „Flüchtlinge“ in Anführungszeichen gesetzt wurde, erschließt sich nicht aus den Regeln der deutschen Rechtschreibung.

Durch den Pfeil wird suggeriert, dass die Zahlen nach wie vor steigen. Seit 2017 gehen die Zahlen zurück.

„Vergleicht man die Gesamtzahl aller Tatverdächtigen der Jahre 2014 (2,15 Mio.) und 2018 (1,93 Mio.), ist die Zahl der Tatverdächtigen nur marginal zurückgegangen.“

S. 97

98.238 Tatverdächtige weniger. Das ist keine Marginalität, insbesondere nicht unter Berücksichtigung gleichbleibender Aufklärungsquoten und sinkenden Fallzahlen. Diese sanken im Vergleichszeitraum von 6.082.064 auf 5.555.520 registrierte Fälle insgesamt. Das bedeutet, dass 2018 jeden Tag in Deutschland 1.442 weniger Straftaten erfasst wurden als noch 2014. Auch keine Marginalität (PKS 2014, 2018).

„Insgesamt nahm die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen (ohne ausländerrechtliche Verstöße) von 2014 (493 Tsd.) zu 2018 (589 Tsd.) um 19,5 % zu (Höchstzahl 2016: 616 Tsd.)“

ebd.

„Unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen (ohne ausländerrechtliche Verstöße) waren es besonders Zuwanderer, die maßgeblich zur Steigerung beigetragen haben (+ 177%).“

ebd.

„Dagegen ist unter den Tatverdächtigen mit deutschem Pass in dieser Zeit insgesamt ein Rückgang von 12,5 % zu verzeichnen
(-190 Tsd.).“

ebd.

Je mehr Menschen, desto mehr Kriminalität. Das gilt für Menschen mit deutschem Pass, ebenso wie für Menschen mit einer anderen Passfarbe und in jedem Land dieser Erde. Da die Zahl der Nichtdeutschen in den berichteten Jahren zugenommen hat, ist ein Anstieg der Kriminalität in dieser Personengruppe nicht weiter erklärungsbedürftig.

„Die Bundeskanzlerin hat mit ihrer widerrechtlichen Grenzöffnung die Tür für ausländische Kriminelle geöffnet.“

ebd.

Die Grenzöffnung erfolgte aus humanitären Gründen. Kriminelle sind auch schon vorher durch die offenen Grenzen nach Deutschland eingereist, um hier Straftaten zu begehen.

Dass das Handeln der Bundeskanzlerin widerrechtlich war, ist nicht mehr als eine Behauptung, der keine gerichtliche Feststellung zugrunde liegt.

Straftaten gegen das Leben

„Unter den Zuwanderern gibt es besonders viele tatverdächtige Mörder“

S. 98
Datendarstellung auf S. 98

Überschrift und Grafik haben keine konsistenten Inhalte. Während sich die Überschrift auf tatverdächtige Mörder bezieht, beinhaltet die Abbildung alle Straftaten gegen das Leben, also auch die fahrlässige Tötung. Für das Jahr 2018 werden in der Abbildung 1.214 Fälle durch nichtdeutsche Tatverdächtige angegeben.  Auf das Delikt Mord (inkl. Versuche) entfallen im Jahr 2018 insgesamt 329 Fälle (PKS 2018).

Entgegen der Überschrift im Diagramm werden absolute Zahlen und keine Anteile berichtet.

Anders als es der Pfeil suggeriert, ist die Entwicklung nicht linear.

„Unter den Ausländern begingen besonders Zuwanderer auffallend viele ‚Straftaten gegen das Leben‘. Unter Zuwanderer sind die so genannten ‚Flüchtlinge‘ zu verstehen. Der Staat versucht damit die Täterherkunft zu verschleiern!“

ebd.

Zum wiederholten Male haben die Autoren nicht verstanden, dass es sich bei den erfassten Personen in der PKS um Tatverdächtige handelt und nicht um rechtskräftig verurteilte Straftäter. Der Rest ist Behauptung ohne Faktenbasis.

„Nahm allgemein der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger von 2015 bis 2018 um 19% zu, waren es unter den Zuwanderern sogar 83%!“

ebd.

Eine Binsenweisheit: Mehr Menschen, mehr Kriminalität.  Alleine im Jahr 2016 wurden 745.545 Asylanträge gestellt. Quelle: BAMF (2020): Das Bundesamt in Zahlen 2019 (Asyl).

„Nicht wenig von Merkels ‚Gästen‘ bedanken sich für die Wohltaten, die ihnen die Deutschen täglich bereiten, mit Mord und Totschlag. Anders kann es nicht ausgedrückt werden.“

ebd.

Agitation, keine Fakten.

Vergleich der Anteile von deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen

„Nichtdeutsche begingen 2018 überproportional viele Verbrechen“

S. 99
Datendarstellung auf S. 99

Während sich die Zahlen auf Tatverdächtige beziehen, suggeriert die Überschrift, dass es sich bei den Nichtdeutschen um Täter handelt. Daneben ist irreführend, dass Verbrechen genannt werden, in der Abbildung sind jedoch zahlreiche Delikte aufgeführt, die kein Verbrechen sind, einige sind sogar eher der Bagatellkriminalität zuzurechnen.

Die Auswahl der Straftaten bezieht sich auf Delikte mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger. Bei den Straftaten insgesamt (inkl. ausländerrechtlicher Verstöße) betrug der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger 34,5 %.

Der unbedachte Vergleich zwischen dem Anteil an der Gesamtbevölkerung und dem Anteil an den Tatverdächtigen ist aus folgenden Gründen nicht zulässig:

  • Ein substantieller Teil der Tatverdächtigen wohnt außerhalb des Bundesgebietes. Im Jahr 2018 waren das 5,8 %  der Tatverdächtigen. Bei weiteren 7,5 % konnte überhaupt kein Wohnort festgestellt werden, so dass fraglich ist, ob diese Personen zur Wohnbevölkerung gezählt werden können. Abhängig vom Delikt schwanken diese Werte stark. Beim Wohnungseinbruchdiebstahl war der Wohnort bei 26,7 % der Tatverdächtigen entweder ungeklärt oder im Ausland (PKS 2018).
  • Die Zusammensetzung der Bevölkerungsgruppen ist verschieden. Kriminalitätsbegünstigende Altersgruppen (Junge Männer) sind in der nichtdeutschen Wohnbevölkerung größer.

„Laut dem Statistischen Bundesamt lebten im Jahr 2018 83,0 Mio. Menschen in Deutschland, darunter 10,9 Mio. Ausländer. Insgesamt hatten 20,8 Mio. Menschen einen Migrationshintergrund.“

ebd.

Sinnfrei, mindestens aber unklar, warum an dieser Stelle der Migrationshintergrund der Bürger*innen ins Spiel gebracht wird.

„Ausländer sind im Vergleich zu Ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung überproportional kriminell.“

ebd.

Zum einen ist der Vergleich aus o.g. Gründen nicht zulässig, zum anderen verstehen die Autoren wiederholt nicht, dass es sich um Tatverdächtige handelt. Das Diktum „kriminell“ ist daher unzulässig.

„Hoher Ausländeranteil bei Mord und Vergewaltigung“

S. 100
Datendarstellung auf S. 100

Während sich die Überschrift ausschließlich auf die Delikte Mord und Vergewaltigung bezieht, werden in der Abbildung zum einen alle Straftaten gegen das Leben, inkl. der Tötung auf Verlangen und der fahrlässigen Tötung abgebildet. Zum anderen wird nicht ausschließlich die Vergewaltigung, vielmehr auch der sexuelle Übergriff und die sexuelle Nötigung abgebildet.

„Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen an ‚Straftaten gegen das Leben‘ lag im Jahr (sic!) insgesamt bei 43 % (2017: 34,7 %).“

ebd.

„Das Delikt ‚Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall inkl. mit Todesfolge‘ wurde 2018 von 38,6 % Ausländern begangen (3.102). Zuwanderer sind überproportional vertreten (1.316).“

ebd.

Es handelt sich um Tatverdächtige und nicht um Täter.

„Obwohl Nichtdeutsche im Jahr 2018 nur 13,1 % aller Einwohner in Deutschland ausmachen, waren sie in beiden Straftatbeständen überproportional kriminell.“

ebd.

Ein Vergleich mit der ausländischen Wohnbevölkerung und registrierten Tatverdächtigen ist nicht zulässig, da ein Teil der nichtdeutschen Tatverdächtigen nicht in Deutschland wohnt. Die von dieser Gruppe begangenen Taten dürfen nicht der hier lebenden Gruppe Nichtdeutscher zugerechnet werden.

Die Aussage bezieht sich auf die Überschrift, weil von „beiden Straftatbeständen“ die Rede ist. Tatsächlich bezieht sich die Abbildung auf eine Vielzahl von Delikten, insbesondere solche von minderer Schwere gegenüber Vergewaltigung und Mord.

Opfer

„418 Opfer bei Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen durch Zuwanderer“

S. 101
Datendarstellung auf S. 101

Mit der Überschrift wird der Eindruck vermittelt, bei den erfassten Zuwanderern würde es sich um Täter handeln. Richtig ist, dass es sich um tatverdächtige Zuwanderer handelt.

In dem fehlenden Hinweis auf die Mehrfacherfassung von Opfern – wird eine Person Opfer mehrerer Straftaten, so wird die Person für jede Straftat als Opfer gezählt – manifestiert sich die unzureichende Auseinandersetzung der Verantwortlichen mit der PKS.

„‚Im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen fielen 230 Deutsche einer Straftat zum Opfer, an der mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt war (+105 %; 2017: 112).“ (BKA)1)‘“

ebd.

Die Opfer des Anschlags vom Breitscheidplatz (n=82) wurden erst 2018 – nach Abschluss der Ermittlungen – in der PKS erfasst. Subtrahiert man diese Opfer von den 230 angegebenen Opfern, reduziert sich die Opferzahl auf 148. Damit beträgt die Steigerung zum Vorjahr 32 Prozent und nicht 105 Prozent.

„‚Unter den insgesamt 101.956 Opfern von Straftaten mit tatverdächtigen Zuwanderern befanden sich 46.336 Deutsche und damit 19 % mehr als noch im Vorjahr (2017: 39.096). Der Anteil der Deutschen liegt somit bei 45 %.‘ (BKA)“

ebd.

Aus kriminologischer Sicht eher überraschend, dass weniger als die Hälfte der Opfer Deutsche waren. Überraschend deshalb, weil bei einer rein zufälligen Opferauswahl der Anteil der deutschen Opfer viel größer zu erwarten wäre.

„‚Im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen fielen 188 Asylbewerber/Flüchtlinge einer Straftat zum Opfer, an der mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt war. Davon wurden 15 Personen Opfer einer vollendeten Tat.‘ (BKA)“

ebd.

Das Zitat ist unvollständig wiedergegeben. An der entsprechenden Textstelle erfolgt ein Hinweis auf  einen Rückgang: „Im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen fielen 188 Asylbewerber/Flüchtlinge einer Straftat zum Opfer, an der mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt war und damit 18 % weniger als im Vorjahr (2017:230). Davon wurden 15 Personen Opfer einer vollendeten Tat.“ (BKA, Kriminalität im Kontext von Zuwanderung, Bundeslagebild 2018, S. 52)

Entwicklung der Opferzahl partnerschaftlicher Gewalt

„Opfer bei partnerschaftlicher Gewalt seit 2014 um 11,5 % gestiegen“

S. 102
Datendarstellung auf S. 102

Mit Hilfe einer undurchsichtigen Skalierung wird der Eindruck erweckt, die Zahlen hätten sich verdoppelt. In der nachfolgenden Abbildung wurden die Daten korrekt skaliert.

Inhaltlich ist zu kritisieren, dass ab 2017 Delikte aufgenommen wurden, die in den Vorjahren noch nicht Bestandteil partnerschaftlicher Gewalt waren. Im Jahr 2018 wurden für diese neu hinzugekommenen Delikte, ausweislich des Hinweises durch das BKA, 6.817 Opfer erfasst. Werden diese herausgerechnet, so verbleiben für das Jahr 2018 insgesamt 133.938 Opfer. Diese Zahl kann mit den Daten des Jahres 2014 verglichen werden. Damit beträgt die Steigerung dann lediglich 6,1 % (BKA, Partnerschaftsgewalt 2018).

„Im Jahr 2018 wurden insgesamt 140.755 Opfer von partnerschaftlichen Gewaltdelikten. 70,6 % (99.304) der Opfer waren deutsche Staatsbürger.“

ebd.

Ganz überwiegend waren die Tatverdächtigen deutsche Staatsbürger.

„In 33 % aller Delikte wurden nichtdeutsche  Tatverdächtige ermittelt. Diese stellen aber nur rund 13 % der Gesamtbevölkerung Deutschlands. Somit sind nichtdeutsche Tatverdächtige auch hier überproportional stark vertreten.“

ebd.

Der Anteil bezieht sich nicht auf „alle“ Delikte, sondern nur auf die Delikte, zu denen in der PKS Opfer erfasst werden.

„Nach Deutschen wurden als häufigste Tatverdächtige türkische (6.694 Personen), polnische (3.042 Personen) und syrische (2.759 Personen) Staatsbürger erfasst. Insgesamt waren 78.759 Deutsche und 38.714 Nichtdeutsche tatverdächtig.“

ebd.

Es fehlen die prozentualen Angaben an allen Tatverdächtigen: Türkei (5,7 %), Polen (2,6 %), Syrien (2,3 %) (BKA, Partnerschaftsgewalt 2018).

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

„Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung: Syrer, Afghanen und Iraker führend“

S. 103
Datendarstellung auf S. 103

„Führend“ sind bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung deutsche Tatverdächtige. Ausweislich der PKS 2018 wurden zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 45.536 Tatverdächtige ermittelt, davon waren 13.337  nichtdeutsche Tatverdächtige (29 %).

„Auffällig viele Vergewaltiger kommen aus muslimischen Krisengebieten wie Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Nigeria, Eritrea, Somalia, Marokko und Gambia.“

ebd.

In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden Tatverdächtige bei Vorliegen eines Anfangsverdachts erfasst. Eine Anklage oder gar rechtskräftige Verurteilung liegt nicht vor. Es verbietet sich daher, von Vergewaltigern zu sprechen.

Vergewaltigung ist eine Teilmenge aus der Gesamtmenge der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Aus den aufgeführten Daten ist nicht zu erkennen, ob es sich bei den Taten um eine Vergewaltigung oder ein minder schweres Delikt aus dem Bereich der Sexualstraftaten handelte. 

„‚Im Jahr 2018 wurden 6.046 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfasst, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde. Im Vergleich zum Jahr 2017 (5.258 Straftaten) stiegen die Fallzahlen um 15% an.‘ (BKA)“

ebd.

Nach 2015 änderte sich das Anzeigeverhalten von Opfern. Diese Sensibilisierung gegenüber Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung führte zu einer gestiegenen Anzeigebereitschaft. Damit lassen sich zum einen die seitdem steigenden Fallzahlen erklären, zum anderen liegt dem nicht zwangsläufig eine reale Zunahme der Fälle zugrunde, mutmaßlich handelt es sich im Wesentlichen um eine Verschiebung vom  Dunkel- zum Hellfeld. Begünstigt wird dieser Effekt zudem durch die Ausweitung der Strafbarkeit im Sexualstrafrecht.

Aufklärungsquote ausgewählter Straftaten

„Nur 18 % der Wohnungseinbrüche werden aufgeklärt“

S. 104
Datendarstellung auf S. 104

Die Einstufung einer Aufklärungsquote als „niedrig“ ist willkürlich und nicht datenbasiert.

Erst durch eine langfristige Betrachtung ist eine fundierte Einordnung möglich. Vergleiche zu den Vorjahren fehlen allerdings. Die Aufklärungsquote insgesamt ist von 54,7 % im Jahr 2011 auf einen Wert von 57,7 % im Jahr 2018 gestiegen. Bei den Raubdelikten stieg die Aufklärungsquote im gleichen Zeitraum von 52,7 % auf 57 %., bei dem Delikt Wohnungseinbruchdiebstahl wurde die  Aufklärungsleistung im Vergleichszeitraum um  1,9 Prozentpunkte gesteigert. (PKS 2018, Jahrbuch, Band 1)

„Von 561.000 Sachbeschädigungen im Jahr 2018 wurde nur etwas mehr als ein Viertel aufgeklärt.“

ebd.

Die Aufklärung von spurenarmen Delikten der Kleinkriminalität ist mit großen Schwierigkeiten verbunden. Daher ist eine Aufklärungsquote von 26,2 % ein vertretbarer Wert. Gegenüber dem Vorjahr ist die Aufklärungsquote um 1,1 Prozentpunkte gestiegen. (PKS 2018, Jahrbuch, Band 1)

„Obwohl Wohnungseinbrüche 2018 um 16 % auf 97.504 zurückgingen, erhöhte sich die Aufklärungsquote zum Vorjahr nicht. Sie blieb fast unverändert bei 18 %. Aufgeklärt heißt, dass ein Täter ermittelt wurde. Nur etwa 2,6 % wurden verurteilt.“

ebd.

Die seit Jahren sinkenden Fallzahlen sind kein negatives Ergebnis, vielmehr ist diese positive Entwicklung auf einen erheblichen Ressourceneinsatz der Polizei zurückzuführen. Eine Straftat zu verhindern ist immer besser, als sie später aufzuklären.

Die Aufklärungsquote steigerte sich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte, von 17,8 % auf 18,1 %. Das klingt wenig, bedeutet aber, dass  292 WED mehr aufgeklärt wurden.

Da keine Verlaufsstatistik existiert, ist ein Rückschluss von Tatverdächtigen auf Verurteilte nicht möglich. Zudem dürfen Fälle und Täter nicht vermischt werden, weil der Verurteilung eines Täters mehrere Fälle zugrunde liegen können.

Kategorie: Kriminologie Schlagworte: Kriminalität, Migration, Nicht-Deutsche, PKS

BKA legt Bericht zu Partnerschaftsgewalt vor

20. November 2018 by Christian Wickert

Das Bundeskriminalamt hat einen Bericht zur kriminalistischen Auswertung zur Partnerschaftsgewalt für das Berichtsjahr 2017 vorgelegt.

Auf Basis der Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ergibt sich für 2017 ein Anstieg auf 138.893 Opfer (im Vergleich zu 133.080 Opfern im Vorjahr). Dieser Anstieg ist allerdings einer um folgende Delikte erweiterten Betrachtung geschuldet: Nötigung, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution. Eine um diesen erweiterten Deliktsbereich bereinigte Betrachtung ergibt einen leichten Rückgang der registrierten Opfer um -0,8% (131.995 Opfer) im Vergleich zum Vorjahr. Die Autoren weisen zudem darauf hin, dass im Vergleich zur sog. „Echttäterzählung“, bei der Mehrfachtatverdächtige nur einmal statistisch als Tatverdächtige gezählt werden, Opfer ggf. mehrfach erfasst werden. Sowohl in absoluten Zahlen wie auch anteilig hat die Zahl männlicher Opfer seit 2013 fast kontinuierlich zugenommen. Dennoch ist Partnerschaftsgewalt ganz überwiegend gegen weibliche Opfer gerichtet (2017: 107.957 weibliche Opfer; entspricht 82,1%). Ihnen gegenüber stehen 116.043 erfasste Tatverdächtige, die überwiegend männliche Geschlechts sind (80,6%).

Bei der Betrachtung der Delikte in diesem Phänomenbereich ergibt sich folgendes Bild:

Straftaten Opfer (in %)
vorsätzliche einfache Körperverletzung 84.752 Personen (61,0%)
Bedrohung, Stalking und Nötigung 32.382 Personen (23,3%)
gefährliche, schwere Körperverletzung
oder Körperverletzung mit Todesfolge
16.692 Personen (12,1%)
Vergewaltigung und sexuelle Nötigung 2.752 Personen (2,0%)
Mord und Totschlag 179 Personen
Zuhälterei 49 Personen
Zwangsprostitution 26 Personen
GESAMT 138.893 Personen (100%)

Daten der PKS bilden grundsätzlich nur das polizeiliche Hellfeld der Kriminalität ab (siehe ausführliche Erklärung zur statistischen Erfassung von Kriminalität). Bei dem hier abgebildeten Phänomen der Partnerschaftsgewalt ist von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen. Angst vor dem (Ex-)Partner/ der (Ex-)Partnerin, Scham, fehlendes Vertrauen in die Polizei, mangelnde deutsche Sprachkenntnisse und weitere Gründe können dafür verantwortlich sein, dass Opfer von Partnerschaftsgewalt von einer Anzeigenerstattung absehen.

Der vollständige Bericht ist als PDF-Dokument auf der BKA-Webseite verfügbar.

Kategorie: News Schlagworte: Gewalt, Partnerschaftsgewalt, PKS

Polizeiliche Kriminalstatistik 2017 vorgestellt

17. Mai 2018 by Christian Wickert

Bundesinnenminister Seehofer hat Anfang Mai die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2017 vorgestellt. Die Zahl der registrierten Straftaten befindet sich auf dem niedrigsten Stand seit 1992. Dies entspricht einem Rückgang von über fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote auf fast 56 Prozent – und damit den höchsten Wert seit 2005 – gestiegen.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2017 ist hier als PDF-Dokument abrufbar. Auf der Seite des Bundeskriminalamtes sind die diverse übersichtlich aufbereitete Tabellenanhänge verfügbar.

Spiegel Online nimmt die Veröffentlichung der PKS zum Anlass in einem lesenswerten Übersichtsartikel die Grenzen der Aussagekraft der PKS zu erklären: Diehl, J. & Seibt, P. (2018, 08. Mai) Was die Kriminalstatistik misst – und was nicht. Spiegel Online. Online verfügbar unter: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/pks-was-die-kriminalstatistik-misst-und-was-nicht-a-1206571.html

 

Kategorie: Kriminologie, News Schlagworte: Kriminalitätsstatistiken, PKS, Polizei

Statistische Erfassung von Kriminalität

Die statistische Erfassung von Kriminalität in und für Deutschland geschieht mittels zahlreicher offizieller Statistiken, von denen die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) die größte Bedeutung hat. Daneben existieren weitere Justizstatistiken, aber auch Ergebnisse wissenschaftlicher Evaluationen zu unterschiedlichen Kriminalitätsbereichen.  Im Nachfolgenden werden einzelne Statistiken detaillierter vorgestellt und erklärt, welche Aussagekraft diese besitzen.

Was ist die Polizeiliche Kriminalstatistik und was misst diese Statistik?

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (kurz: PKS) ist eine jährlich aktualisierte statistische Zusammenstellung über die polizeilich bearbeitete Kriminalität. Sie beinhaltet alle Kriminalitätsphänomene mit Ausnahme von Ordnungswidrigkeiten, Verkehrs- und Staatsschutzdelikten. Die PKS wird zunächst auf Länderebene geführt und für die einzelnen Bundesländer veröffentlicht. Die 16 Länderberichte werden dann vom Bundeskriminalamt aggregiert und jeweils im Frühjahr eines Jahres veröffentlicht.

Die PKS ist eine sog. Ausgangsstatistik, dass heißt: hier finden alle Straftaten Eingang, die polizeilich als „aufgeklärt“ gelten. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass dies bereits der Fall ist, wenn polizeilich ein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Es ist dabei unerheblich, ob eine Tat u.U. gemeinschaftlich begangen wurde (und insofern von mehreren Tatverdächtigen auszugehen ist) oder ob sich der ermittelte Tatverdächtige im Fortgang des eröffneten Verfahrens als unschuldig herausstellt.

In der PKS werden folgende Informationen erfasst:

  • Art und Zahl der erfassten Straftaten
  • Tatort und Zeit
  • Opfer und Schäden
  • Aufklärungsergebnis
  • Alter, Geschlecht, Nationalität der Tatverdächtigen

Seit 1984 erfolgt eine echte Tatverdächtigenzählung. D.h., Mehrfachtäter werden nicht länger doppelt erfasst. Seit 2009 erfolgt diese echte Tatverdächtigenzählung auch auf Bundesebene. So wird beispielsweise ein Ladendieb, der innerhalb eines Jahres in Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen stiehlt und hierbei ertappt wird, nur einmal als Tatverdächtiger in der PKS erfasst. Ungeachtet dessen wird jedoch jeder einzelne Tatvorwurf gesondert erfasst.

Kriminalitätsquotienten

Um eine Vergleichbarkeit der statistisch erfassten Kriminalität zu gewähren, lassen sich sog. Kriminalitätsquotienten berechnen. Sie kommen immer dann zum Einsatz, wenn eine Kriminalitätsbelastung bei unterschiedlich großen Grundgesamtheiten verglichen werden sollen. Ein Beispiel hierfür wäre die Häufigkeitszahl, die erfasste Fälle in Relation zur Einwohnerzahl (Fälle je 100.000 Einwohner) stellt. So ließen sich Kriminalitätsphänomene in Städten unterschiedlicher Größe vergleichen. Weitere Kriminalitätsquotienten und ihre Berechnung sind der unten stehenden Tabelle zu entnehmen.

Kriminalitätsquotienten 
AufklärungsquoteAQgeklärte Fälle x 100 : erfasste Fälle
HäufigkeitszahlHZerfasste Fälle x 100.000 : Einwohnerzahl
TatverdächtigenbelastungszahlTVBZTV ab 8 Jahren x 100.000 : Einwohner ab 8 Jahren
OpferbelastungszahlOBZAnzahl der Opfer x 100.000 : Einwohnerzahl
KriminalitätsdichtezahlKDZerfasste Fälle : Quadratkilometer
SteigerungsrateSR(Berichtsjahr - Vorjahr) x 100 : Vorjahr
(eigene Darstellung nach Pientka, 2014: 185)

Polizeiliche Aufklärungsquote

Von den benannten Kriminalitätsquotienten hat die Auflärungsquote besondere Relevanz. Sie drückt den Anteil der registrierten Straftaten aus, bei denen es gelungen ist, einen Tatverdächtigen zu ermitteln. Damit fungiert die Aufklärungsquote als ein Indikator für die Qualität polizeilicher Arbeit (hohe Aufklärungsquote = gute Polizeiarbeit). Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass eine Tat polizeilich bereits dann als aufgeklärt gilt, wenn ein Tatverdächtiger ermittelt wurde – auch wenn sich dieser im Laufe des späteren gerichtlichen Verfahrens als unschuldig herausstellen sollte. Zudem spielen die sog. Kontrolldelikte (s.u.) eine besondere Rolle. Denn den Kontrolldelikten ist gemein, dass zumeist ein Tatverdächtiger ermittelt wird/ auffällt und danach die Straftat registriert wird. Die Aufklärungsquote beträgt hier also annähernd einhundert Prozent. Entsprechend ließe sich eine hinter den Erwartung zurückbleibende Aufklärungsquote verbessern, indem gezielt Kontrollen (von möglichen Verstößen gegen das Ausländerrecht, Betäubungsmittelgesetz usw.) durchgeführt werden.

Weitere Kriminalstatistiken

  • Staatsanwaltschaftsstatistik (StASt)
  • Strafverfolgungsstatistik (SVS)
  • Strafvollzugsstatistik

Polizeiliche Lagebilder

Was ist ein Hell-/ bzw. Dunkelfeld

In Kriminologiebüchern ist häufig von der sog. Kriminalitätswirklichkeit zu lesen. Diese Wirklichkeit beinhaltet alle Formen der Kriminalität, jeden Ladendiebstahl, jeden Verstoß gegen das Urheberrecht, jeden Gebrauch illegaler Drogen etc. – unabhängig davon, ob diese Verbrechen bekannt werden oder im Verborgenen geschehen und unentdeckt bleiben. Die PKS bildet nur einen kleinen Teil dieser Taten ab. Lediglich die bekannt gewordene, polizeilich bearbeitete Kriminalität bildet das sog. statistische Hellfeld ab. Es setzt sich einerseits aus Straftaten zusammen, die strafrechtlich verfolgt werden und andererseits aus Ereignissen, die zunächst seitens der Polizei als Straftaten behandelt werden, bei denen jedoch der Tatvorwurf im weiteren Verlauf eines Strafverfahrens fallen gelassen werden muss.

Polizeiliche Kriminalstatistik: Animation zur Verdeutlichung des absoluten bzw. relativen Dunkelfeldes
Absolutes, relatives Dunkelfeld und offizielles Hellfeld der Kriminalität [eigene Darstellung in Anlehnung an: Pientka, 2014: 187)]
Neben diesem Hellfeld existiert ein Dunkelfeld, das alle nicht bekannt gewordenen Straftaten beinhaltet. Im Rahmen von Forschungsprojekten („crime surveys“) werden regelmäßig Opfer, Täter und Informanten zu ihren Kriminalitätserfahrungen befragt und so das Dunkelfeld aufgehellt. Man spricht in diesem Zusammenhang vom relativen Dunkelfeld.  Ereignisse, die weder polizeibekannt werden, noch in crime surveys berichtet werden, verbleiben im absoluten Dunkelfeld.

Das Verhältnis von Taten im Hell- und Dunkelfeld variiert je nach Delikt. Es ist jedoch mindestens von einem Verhältnis von 1:3 auszugehen. Veränderungen im Hell- bzw. Dunkelfeld bedingen sich dabei nicht (zwangsläufig). Dies ist auch der Grund, weshalb die PKS eben kein Abbild der Kriminalitätswirklichkeit darstellt.

„Die PKS bietet somit kein getreues Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit, sondern eine je nach Deliktsart mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität.“ (BKA, PKS 2016)

Einflussfaktoren auf die Größe des Hellfeldes

Anzeigeverhalten/ Anzeigenbereitschaft

Die ganz überwiegende Zahl der polizeilich bearbeiteten Fälle geht auf Anzeigen aus der Bevölkerung zurück. Lediglich fünf Prozent der im Hellfeld registrierten Kriminalität ist unmittelbare Folge einer proaktiven polizeilichen Ermittlungsarbeit. Dementsprechend stellt das sog. Anzeigeverhalten einen entscheidenden Einflussfaktor bei der Entwicklung des Hellfeldes dar.

Ob ein Delikt jedoch von Bürgern angezeigt wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierbei ist zunächst die Schadenshöhe/ Schwere der Verletzung  und das empfundene Unrecht zu nennen. So werden vermutlich die Mehrzahl der Beleidigungen und Nötigungen nicht angezeigt, aber auch die Vielzahl der Körperverletzungen verbleibt vermutlich im Dunkelfeld (man denke beispielsweise an Raufereien auf dem Schulhof). Im Gegensatz hierzu wird der Diebstahl eines PKWs oder der Einbruchsdiebstahl in der überwiegenden Zahl der Fälle zur Anzeige gebracht. Dies hängt wesentlich mit den Versicherungsaspekten zusammen. Eine Kompensation des entstandenen Schadens durch eine Versicherung erfolgt in der Regel nur,  wenn eine polizeiliche Anzeige erfolgt ist.

Aber auch das Vertrauen in die Polizei hat einen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit der Anzeigenerstattung. Wird der Polizei keine oder nur geringe Kompetenz zugeschrieben, ein Verbrechen aufzuklären, ist eine Anzeigenerstattung unwahrscheinlich (z.B. Fahrraddiebstahl).

Die Anzeigenbereitschaft unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen ist unterschiedlich ausgeprägt. So ist es plausibel von einer geringen Anzeigenbereitschaft bestimmter gesellschaftlicher Milieus auszugehen. Nach Deutschland geflüchtete Menschen haben eventuell in ihren Heimatländern schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht und schenken der Institution Polizei daher kein Vertrauen oder sind schlicht in Unkenntnis über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Das Gleiche trifft unter Umständen auch auf deutsche Bürger mit Migrationshintergrund zu, die in der Vergangenheit Opfer von Racial Profiling durch die Polizei wurden. Aber auch Mitglieder aus der Hooligan-Szene, dem Rotlichtviertel oder anderen „halbseidenen“ und kriminellen Milieus sehen vermutlich meist von einer Anzeigenerstattung ab.

Polizeiliche Kontrollintensität

Die Zahl der erfassten Delikte in der Polizeilichen Kriminalstatistik hängt neben der Anzeigenbereitschaft der Bürger wesentlich von der polizeilichen Kontrollintensität ab. In etwa fünf Prozent der Ermittlungsverfahren werden von der Polizei selbst angestoßen. Eine besondere Rolle spielen in diesem Kontext sog. Kontrolldelikte. Dies sind Delikte, deren Entdeckung fast ausschließlich auf polizeiliche Kontrollen zurückzuführen sind (also im Gegenzug fast nie zur Anzeige gebracht werden). Die größte polizeiliche Relevanz haben hier Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, aber auch z.B. Ausländerdelikte, Leistungserschleichungen, Korruption oder Umweltvergehen. Den Kontrolldelikten ist gemein, dass hier ein klassisches Kriminalitätsopfer fehlt, das entweder nicht in der Lage ist Anzeige zu erstatten (Umweltvergehen) oder es auf beiden Seiten Täter gibt (Korruption, Drogenverkäufer – Drogenkäufer). Den meisten Kontrolldelikten (die Ausnahme wären hier die Umweltdelikte) ist zudem gemein, dass die Polizei in den meisten Fällen zunächst einen Tatverdächtigen ermittelt und danach ein Delikt registriert wird. Im Ergebnis liegt die Aufklärungsquote bei nahezu einhundert Prozent.

Die Intensivierung polizeilicher Kontrollen (z.B. im Zuge der Bildung einer SoKo) führt in der Regel zu einem Anstieg der registrierten Kriminalität. Der tatsächliche Effekt einer intensivierten Kriminalitätsbekämpfung bleibt zumeist ungewiss (da die Änderungen im Dunkelfeld immer eine black box bleiben). Jedoch ist in der Folge eine Verschiebung von Delikte aus dem Dunkel- in das Hellfeld zu beobachten.

Änderungen bei der statistischen Erfassung

Änderung des Strafrechts

 

Echte Kriminalitätsänderung

 

Methoden und Ergebnisse der Dunkelfeldforschung

Literaturverzeichnis und weiterführende Quellen

  • Pientka, M. (2014) Kriminalwissenschaften II. München: C.H. Beck.

Folgende Institutionen/ Quellen informieren über die Kriminalitätsentwicklung in Deutschland

  • Bundeskriminalamt – Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
    https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/pks_node.html
  • Bundeskriminalamt – Lagebilder
    
https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/lagebilder_node.html
  • Bundeskriminalamt – Periodischer Sicherheitsbericht
    https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PeriodischerSicherheitsbericht/periodischersicherheitsbericht_node.html
  • LKA NRW – Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
    https://polizei.nrw/artikel/polizeiliche-kriminalstatistik
  • Statistisches Bundesamt – Justiz auf einen Blick
    https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/ThemaRechtspflege.html

 

Beiträge zum Thema

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Kategorie: Kriminologie Tags: Deutschland, Kriminalitätsstatistiken, PKS

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