Kurzdefinition
Abschreckung ist ein kriminalpolitisches Konzept, das darauf abzielt, potenzielle Straftäter durch die Androhung von Strafe davon abzuhalten, kriminelle Handlungen zu begehen.
Ausführliche Erklärung
Das Konzept der Abschreckung basiert auf der Annahme, dass Menschen ihr Verhalten rational abwägen und potenzielle Kosten und Nutzen einer Handlung berücksichtigen. In der Kriminologie wird davon ausgegangen, dass das Risiko einer Bestrafung abschreckend wirkt und Menschen davon abhält, Straftaten zu begehen. Dieses Prinzip findet sich bereits in den Schriften klassischer Kriminologen wie Cesare Beccaria (Dei delitti e delle pene, 1764) und Jeremy Bentham (An Introduction to the Principles of Morals and Legislation, 1789).
Abschreckung wird in zwei Formen unterteilt:
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Spezifische Abschreckung (Specific Deterrence):
Diese Form zielt darauf ab, bereits verurteilte Straftäter davon abzuhalten, erneut straffällig zu werden. Die Erfahrung von Bestrafung soll die Wiedereingliederung in die Gesellschaft fördern und zukünftige Delikte verhindern.
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Allgemeine Abschreckung (General Deterrence):
Hierbei wird die Gesellschaft als Ganzes angesprochen. Die Androhung und Durchsetzung von Strafen sollen potenzielle Straftäter davon abhalten, kriminelle Handlungen überhaupt erst in Betracht zu ziehen. Das Strafrecht dient damit als abschreckendes Beispiel für andere.
Grundlagen der Abschreckung:
Damit Abschreckung wirksam ist, müssen drei zentrale Bedingungen erfüllt sein:
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Sicherheit der Strafe (Certainty): Die Wahrscheinlichkeit, für eine Straftat bestraft zu werden, muss hoch sein.
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Schnelligkeit der Strafe (Celerity): Die Strafe sollte zeitnah auf die Straftat folgen.
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Schwere der Strafe (Severity): Die Strafe muss ausreichend schwerwiegend sein, um abschreckend zu wirken.
Empirische Studien zeigen, dass die Sicherheit der Bestrafung einen weitaus größeren Effekt auf die Abschreckung hat als die Höhe der Strafe. In Staaten mit hoher Aufklärungsquote ist die Kriminalitätsrate oft niedriger, während strenge, aber selten vollzogene Strafen kaum abschreckend wirken.