Kurzdefinition
Die Opferschutzgesetzgebung umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die den Schutz und die Rechte von Kriminalitätsopfern verbessern sollen.
Ausführliche Erklärung
Ziel der Opferschutzgesetzgebung ist es, die Situation von Opfern im Strafverfahren und im Nachgang der Tat zu verbessern. In Deutschland umfasst die Gesetzgebung eine Vielzahl von Regelungen, darunter:
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Opferentschädigungsgesetz (OEG): Regelungen zur finanziellen Entschädigung von Opfern von Gewaltverbrechen
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Gewaltschutzgesetz (GewSchG): Schutzmaßnahmen bei häuslicher Gewalt und Stalking
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Strafprozessordnung (StPO): Stärkung der Opferrechte durch Nebenklage, Adhäsionsverfahren und Zeugenschutz
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Sozialgesetzbuch XIV: Sozialleistungen für Opfer von Gewalttaten
Wichtige Elemente der Opferschutzgesetzgebung:
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Schutz vor dem Täter: Kontakt- und Näherungsverbote
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Unterstützung während des Strafverfahrens: Opferanwälte, psychosoziale Prozessbegleitung
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Information über Opferrechte: Aufklärung über Rechte und Möglichkeiten der Unterstützung
Theoriebezug
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Viktimologie: Der gesetzliche Opferschutz stärkt die Rechte von Opfern und fördert deren Sicherheit und Rehabilitation.
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Restorative Justice: Der Gesetzgeber setzt Maßnahmen, um das Leid der Opfer anzuerkennen und Wiedergutmachung zu ermöglichen.