Kurzdefinition
Resozialisierung bezeichnet die gesellschaftliche Wiedereingliederung von Straftäter:innen. Ziel ist es, nach einer Straftat durch pädagogische, therapeutische und soziale Maßnahmen ein Leben ohne weitere Straftaten zu ermöglichen.
Ausführliche Erklärung
In Deutschland ist die Resozialisierung das zentrale Ziel des Strafvollzugsgesetzes (§ 2 StVollzG). Straftäter:innen sollen während und nach der Freiheitsstrafe befähigt werden, künftig ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung zu führen. Resozialisierung umfasst schulische und berufliche Qualifizierung, therapeutische Angebote, Sozialarbeit und Unterstützung bei der sozialen Reintegration nach der Haft.
In der Praxis stößt Resozialisierung auf viele Schwierigkeiten: Haftbedingungen können soziale Kompetenzen und berufliche Perspektiven untergraben, und Stigmatisierung erschwert den Wiedereinstieg in Arbeit und Gemeinschaft. Die Rückfallquoten zeigen, dass die gesetzlich formulierten Ziele nur teilweise erreicht werden. Dies hat zu anhaltenden kriminologischen und gesellschaftlichen Debatten über Sinn, Zweck und Alternativen zum Freiheitsentzug geführt.
Theoriebezug
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Spezialprävention als zentrales Konzept des Strafvollzugs.
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Labeling Approach: Thematisiert die Gefahr der sekundären Devianz durch Stigmatisierung.
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Abolitionismus: Kritik am Resozialisierungsparadigma, Forderung nach alternativen Formen des Umgangs mit Straftäter:innen.
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Kriminalpolitik: Diskussion über Strafzwecke (Resozialisierung vs. Vergeltung, Sicherung, Generalprävention).