Kurzdefinition
Personen, die wiederholt und in hoher Frequenz Straftaten begehen und aufgrund ihrer Delinquenz besonders polizeilich und strafrechtlich überwacht werden.
Ausführliche Erklärung
Intensivtäter zeichnen sich durch eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an begangenen Straftaten in einem bestimmten Zeitraum aus. Die Kriminalität ist häufig gekennzeichnet durch Wiederholungstäterschaft, unterschiedliche Deliktsarten und eine Eskalation der Gewaltbereitschaft. Die polizeiliche und justizielle Fokussierung auf diese Tätergruppe soll dazu beitragen, durch gezielte Maßnahmen die Rückfallquote zu senken und präventiv auf das Täterverhalten einzuwirken. In Deutschland werden Intensivtäter oftmals in speziellen Programmen der Polizei erfasst, um die Überwachung und Fallbearbeitung effizienter zu gestalten.
Ein bekanntes Konzept in diesem Zusammenhang ist die „Three Strikes Law“ in den USA, das nach drei schweren Straftaten eine deutlich höhere Strafmaßnahme vorsieht. In Deutschland sind solche Programme meist Teil der polizeilichen Strategien zur Bekämpfung von Jugend- und Mehrfachtätern.