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Sie befinden sich hier: Home / Kriminologie / Gefängnis und Strafvollzug – Geschichte, Funktionen und Kritik

Gefängnis und Strafvollzug – Geschichte, Funktionen und Kritik

Zuletzt aktualisiert: 15. Juni 2026 | Veröffentlicht: 15. Juni 2026 von Christian Wickert

Das Gefängnis gehört heute zu den selbstverständlichsten Institutionen moderner Gesellschaften. Wer eine schwere Straftat begeht, dem droht die FreiheitsstrafeDie Freiheitsstrafe ist eine strafrechtliche Sanktion, bei der eine verurteilte Person für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit in einer Justizvollzugsanstalt inhaftiert wird.. Diese Vorstellung erscheint so vertraut, dass leicht übersehen wird: Das Gefängnis ist eine vergleichsweise junge Erfindung. Über Jahrhunderte hinweg wurden Straftäter nicht primär eingesperrt, sondern körperlich bestraft, verbannt, zur Zwangsarbeit verpflichtet oder hingerichtet.

Erst im Zuge der Aufklärung setzte sich die Vorstellung durch, dass Strafe nicht allein Vergeltung sein sollte, sondern auch der Besserung des Täters dienen könne. Das Gefängnis entwickelte sich dabei zu einer zentralen Institution sozialer Kontrolle. Bis heute erfüllt es unterschiedliche und teilweise widersprüchliche Funktionen: Es soll die Gesellschaft schützen, Straftäter abschrecken, Gerechtigkeit herstellen und die ResozialisierungResozialisierung bezeichnet die gesellschaftliche Wiedereingliederung von Straftäter:innen. Ziel ist es, nach einer Straftat durch pädagogische, therapeutische und soziale Maßnahmen ein Leben ohne weitere Straftaten zu ermöglichen. fördern.

Die Kriminologie beschäftigt sich daher nicht nur mit den Ursachen von KriminalitätKriminalität bezeichnet gesellschaftlich normierte Handlungen, die gegen das Strafgesetz verstoßen., sondern auch mit den gesellschaftlichen Reaktionen auf Kriminalität. Gefängnisse sind dabei von besonderem Interesse, weil sie exemplarisch zeigen, wie moderne Gesellschaften mit Normverletzungen umgehen. Sie sind Orte staatlicher Machtausübung, sozialer Kontrolle und institutioneller Identitätsbildung zugleich.

Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Geschichte des Gefängnisses, zentrale Konzepte der Gefängnissoziologie, die Funktionen und Wirkungen des Strafvollzugs sowie aktuelle Debatten um Resozialisierung, Mass Incarceration und Gefängnisabolitionismus.

Wichtige Begriffe rund um das GefängnisDas Gefängnis ist eine staatliche Institution des Freiheitsentzugs, die als zentrale Sanktionsform moderner Strafrechtssysteme dient.

JVA (Justizvollzugsanstalt)
Sammelbezeichnung für Gefängnisse in Deutschland. Inhaftiert werden dort sowohl Strafgefangene als auch Untersuchungsgefangene.

StVA (Strafvollzugsanstalt)
Ältere bzw. spezielle Bezeichnung für Anstalten, in denen Freiheitsstrafen vollzogen werden. Heute wird überwiegend der Begriff JVA verwendet.

Untersuchungshaft (U-Haft)
Freiheitsentzug vor einer rechtskräftigen Verurteilung. Sie dient der Sicherung des Strafverfahrens, etwa bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr.

Jugendstrafanstalt (JSA)
Haftanstalt für Jugendliche und Heranwachsende, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden.

Offener Vollzug
Haftform mit gelockerten Sicherheitsvorkehrungen. Die Gefangenen können teilweise außerhalb der Anstalt arbeiten oder Ausgänge erhalten.

Geschlossener Vollzug
Regelform des Strafvollzugs mit umfassender Sicherung gegen Flucht und unerlaubte Kontakte nach außen.

Sicherungsverwahrung
Eine besondere Maßnahme für als weiterhin gefährlich eingestufte Straftäter. Sie wird nach Verbüßung der eigentlichen Freiheitsstrafe vollzogen und dient dem Schutz der Allgemeinheit. Anders als die Freiheitsstrafe soll die Sicherungsverwahrung nicht bestrafen, sondern zukünftige schwere Straftaten verhindern.


Jail (USA)
Lokale Hafteinrichtung, meist auf Ebene von Counties oder Städten. Hier befinden sich vor allem Untersuchungsgefangene sowie Personen mit kurzen Freiheitsstrafen.

Prison (USA)
Strafanstalt für längerfristig verurteilte Straftäter. Vergleichbar mit deutschen Justizvollzugsanstalten des Strafvollzugs.

Correctional Facility
Oberbegriff für unterschiedliche Haft- und Vollzugseinrichtungen. Der Begriff betont die Idee der „Besserung“ (correction) statt der bloßen Verwahrung.

Penitentiary
Historische Bezeichnung für ein Gefängnis. Der Begriff leitet sich von „penitence“ (Reue, Buße) ab und verweist auf die ursprüngliche Idee moralischer Läuterung durch Haft.

Von Kerker und Galgen zum modernen Gefängnis

Der Pranger auf dem Ilmenauer Marktplatz fand bis in das Jahr 1839 Anwendung.
Pranger auf dem Ilmenauer Marktplatz
Daniel Beyer, CC BY-SA 3.0 <http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/>, via Wikimedia Commons

In vormodernen Gesellschaften spielte das Gefängnis als Strafe nur eine untergeordnete Rolle. Kerker dienten meist der vorübergehenden Verwahrung von Beschuldigten bis zur Gerichtsverhandlung oder Vollstreckung einer Strafe. Die eigentlichen Sanktionen bestanden in Geldstrafen, öffentlicher Beschämung, Verbannung, körperlichen Züchtigungen oder der TodesstrafeDie Todesstrafe ist die staatlich angeordnete Tötung einer Person als Strafe für bestimmte Vergehen oder Verbrechen..

Strafen wurden öffentlich vollzogen und sollten eine abschreckende Wirkung entfalten. Der Pranger auf dem Marktplatz, öffentliche Auspeitschungen oder Hinrichtungen waren bewusst als Spektakel inszeniert. Die Bestrafung richtete sich nicht nur gegen den Täter, sondern diente zugleich der Demonstration staatlicher und herrschaftlicher MachtMacht bezeichnet die Fähigkeit von Personen oder Gruppen, das Verhalten anderer zu beeinflussen – auch gegen deren Willen..

Erst im 16. und 17. Jahrhundert entstanden in Europa die ersten Zucht- und Arbeitshäuser. Dort wurden Bettler, Vagabunden, Prostituierte und andere als „arbeitsscheu“ geltende Personen eingesperrt und zur Arbeit verpflichtet. Diese Einrichtungen gelten als Vorläufer moderner Gefängnisse. Ihr Ziel war weniger die Resozialisierung als vielmehr Disziplinierung und wirtschaftliche Nutzbarmachung der Insassen.

Die Aufklärung und die Geburt des modernen Strafvollzugs

Im 18. Jahrhundert setzte eine grundlegende Kritik an den bis dahin üblichen Strafpraktiken ein. Besonders einflussreich war Cesare Beccarias Werk Von den VerbrechenEin Verbrechen ist eine besonders schwerwiegende Form rechtswidrigen Handelns, die im Strafrecht mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht ist – zugleich ist es ein sozial und historisch wandelbares Konstrukt. und von den Strafen (1764). Beccaria wandte sich gegen Folter, Willkür und grausame Körperstrafen. Stattdessen forderte er verhältnismäßige, gesetzlich geregelte und vorhersehbare Strafen.

Parallel dazu kritisierte der englische Gefängnisreformer John Howard die katastrophalen Zustände in vielen Haftanstalten. Seine Untersuchungen machten deutlich, dass Gefängnisse nicht nur Orte der Verwahrung, sondern auch Orte der Reform werden sollten.

In dieser Zeit entstand die Idee, dass Freiheitsentzug selbst eine Strafe sein könne. Der Körper des Täters sollte nicht länger öffentlich bestraft werden; stattdessen rückte die KontrolleKontrolle bezeichnet soziale Mechanismen, mit denen Verhalten überwacht, reguliert und an geltende Normen angepasst wird. seines Verhaltens, seiner Gewohnheiten und seiner Moral in den Mittelpunkt. Michel Foucault beschrieb diesen Wandel später als Übergang von der Bestrafung des Körpers zur Disziplinierung der Seele.

Die ersten modernen Gefängnisse: Pennsylvania und Auburn

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden in den Vereinigten Staaten die ersten systematisch geplanten Gefängnissysteme der ModerneGesellschaftsform, die sich durch Industrialisierung, Urbanisierung, Rationalisierung und Individualisierung auszeichnet.. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Straftäter durch Haft gebessert werden könnten. Zwei Modelle prägten die Entwicklung des Strafvollzugs weit über Nordamerika hinaus: das Pennsylvania-System und das Auburn-System.

Das Pennsylvania-System: Isolation als Weg zur Besserung

Ansicht des Eastern State Penitentiary
Eastern State Penitentiary
Mike Graham from Portland, USA, CC BY 2.0 <https://creativecommons.org/licenses/by/2.0>, via Wikimedia Commons

Das Pennsylvania-System wurde Anfang des 19. Jahrhunderts in Philadelphia entwickelt und 1829 im Eastern State Penitentiary erstmals konsequent umgesetzt. Die Grundidee bestand darin, Gefangene vollständig voneinander zu isolieren. Jeder Insasse lebte allein in einer Zelle, arbeitete dort und hatte keinen Kontakt zu anderen Gefangenen.

Die Befürworter dieses Systems gingen davon aus, dass Einsamkeit und Selbstreflexion zu Reue und moralischer Läuterung führen würden. Die Gefangenen sollten über ihre Taten nachdenken, ihre Schuld erkennen und zu einem rechtschaffenen Leben zurückfinden. Selbst beim Verlassen der Zelle mussten sie häufig Kapuzen tragen, um jeglichen Kontakt mit anderen Insassen zu vermeiden.

In der Praxis zeigte sich jedoch schnell, dass die vollständige Isolation erhebliche psychische Belastungen verursachte. Zeitgenössische Beobachter berichteten von Depressionen, Angstzuständen und psychischen Zusammenbrüchen. Das Pennsylvania-System gilt deshalb heute als frühes Beispiel dafür, wie gut gemeinte Resozialisierungsideen in soziale und psychologische Schäden umschlagen können.

Das Auburn-System und das „Silent System“

Als Alternative entwickelte sich im Bundesstaat New York das Auburn-System. Anders als im Pennsylvania-System arbeiteten die Gefangenen tagsüber gemeinsam in Werkstätten. Nachts wurden sie jedoch in Einzelzellen untergebracht.

Das zentrale Prinzip lautete: gemeinsame Arbeit bei vollständigem Schweigen. Diese Regel brachte dem System die Bezeichnung Silent System ein. Gespräche zwischen Gefangenen waren streng verboten und konnten mit körperlichen Strafen geahndet werden.

Die gemeinsame Arbeit versprach erhebliche wirtschaftliche Vorteile. Gefängnisse konnten Waren produzieren und ihre Betriebskosten senken. Gleichzeitig sollte das Schweigegebot verhindern, dass sich unter den Gefangenen kriminelle Netzwerke bilden.

Das Auburn-System erwies sich als deutlich kostengünstiger als das Pennsylvania-System und wurde deshalb in vielen US-Bundesstaaten sowie später auch in Europa übernommen. Die Verbindung aus Disziplin, Arbeit und ÜberwachungÜberwachung beschreibt die systematische Sammlung, Beobachtung und Analyse von Informationen über Personen, Gruppen oder Institutionen, meist durch staatliche oder private Akteure. sollte die Entwicklung moderner Strafanstalten nachhaltig prägen.

Jeremy Bentham und das Panoptikum

Skizze Panopticon nach einer Skizze von Jeremy Bentham (1791)
Skizze Panopticon nach einer Skizze von Jeremy Bentham (1791)

Parallel zur Entwicklung der amerikanischen Gefängnissysteme entwarf der englische Philosoph Jeremy Bentham Ende des 18. Jahrhunderts eines der bekanntesten Modelle institutioneller Überwachung: das Panoptikum.

Der Entwurf sah ein kreisförmiges Gebäude vor, in dessen Zentrum ein Beobachtungsturm stand. Von dort aus konnten alle Gefangenen überwacht werden, ohne selbst erkennen zu können, ob sie tatsächlich beobachtet wurden.

Der eigentliche Clou bestand nicht in der realen Überwachung, sondern in ihrer Möglichkeit. Weil die Insassen jederzeit mit Beobachtung rechnen mussten, sollten sie ihr Verhalten selbst kontrollieren. Äußere Kontrolle sollte in SelbstkontrolleSelbstkontrolle bezeichnet die Fähigkeit, Impulse zu steuern und kurzfristige Versuchungen zugunsten langfristiger Ziele zu kontrollieren. übergehen.

Obwohl das PanoptikumBegriff für eine architektonische und soziale Struktur, die vollständige Überwachung ermöglicht, ursprünglich von Jeremy Bentham entwickelt. nie vollständig nach Benthams Vorstellungen verwirklicht wurde, entwickelte sich das Konzept zu einem der einflussreichsten Modelle moderner Macht- und Kontrollformen.

Besonders Michel Foucault griff das Panoptikum in Überwachen und Strafen auf. Für ihn symbolisiert es den Übergang zu einer modernen GesellschaftEine Gesellschaft ist ein strukturiertes Gefüge von Menschen, die innerhalb eines geografischen Raumes unter gemeinsamen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen leben und durch institutionalisierte soziale Beziehungen miteinander verbunden sind., in der Menschen nicht primär durch Gewalt, sondern durch permanente Beobachtung, Disziplinierung und Normierung kontrolliert werden.

Panoptikum nach Bentham
Das Panoptikum beschreibt eine Organisationsform, bei der wenige Beobachter viele Menschen überwachen können. Entscheidend ist nicht die tatsächliche Beobachtung, sondern die Möglichkeit beobachtet zu werden. Dadurch wird Kontrolle verinnerlicht und Selbstdisziplin gefördert.

Gefängnisse, die Strafgeschichte geschrieben haben

Walnut Street Jail (Philadelphia, 1790)
Das Walnut Street Jail gilt als eines der ersten modernen Gefängnisse der Welt. Hier entstand die Idee, Straftäter nicht mehr primär körperlich zu bestrafen, sondern durch Isolation, Arbeit und religiöse Unterweisung zu bessern. Viele Grundgedanken des späteren Strafvollzugs wurden hier erstmals erprobt.

Eastern State Penitentiary (Philadelphia, 1829)
Das berühmte Sterngefängnis setzte die Idee der Einzelhaft konsequent um. Gefangene sollten in völliger Isolation über ihre Taten nachdenken und moralisch geläutert werden. Das Gefängnis wurde zum Vorbild des sogenannten Pennsylvania-Systems und beeinflusste den Gefängnisbau weltweit.

Auburn Prison (New York, 1816)
Als Gegenmodell zum Pennsylvania-System entwickelte Auburn ein strenges Regime aus gemeinsamer Arbeit am Tag und Einzelhaft in der Nacht. KommunikationKommunikation bezeichnet den Austausch von Informationen, Bedeutungen und Symbolen zwischen Akteuren. zwischen Gefangenen war untersagt. Das Auburn-System erwies sich als wirtschaftlich erfolgreicher und wurde zum Vorbild vieler moderner Haftanstalten.

Australien als Strafkolonie (1788–1868)
Über einen Zeitraum von rund 80 Jahren deportierte Großbritannien mehr als 160.000 Strafgefangene nach Australien. Die Verurteilten wurden in Strafkolonien untergebracht und als Arbeitskräfte beim Aufbau der Kolonie eingesetzt. Die australische Strafverbannung gilt als eines der größten Experimente staatlicher Bestrafung und sozialer Kontrolle der Neuzeit und prägte die Entwicklung des Kontinents nachhaltig.

Convict-Leasing-Lager (USA, nach 1865)
Nach der Abschaffung der Sklaverei wurden insbesondere im Süden der USA Gefangene an Privatunternehmen vermietet. In Bergwerken, auf Eisenbahnbaustellen und Plantagen mussten sie unter oft lebensgefährlichen Bedingungen arbeiten. Viele Historiker betrachten das Prison Lease System heute als Fortsetzung rassistischer Ausbeutung unter neuen rechtlichen Vorzeichen.

Alcatraz (Kalifornien, 1934–1963)
Die Gefängnisinsel in der Bucht von San Francisco wurde zum Symbol des Hochsicherheitsgefängnisses. Berühmte Insassen wie Al Capone machten Alcatraz weltweit bekannt. Bis heute prägt die Insel die populäre Vorstellung vom „Ausbruchssicheren Gefängnis“.

Robben Island (Südafrika)
Während der Apartheid diente Robben Island als Haftort politischer Gegner des Regimes. Nelson Mandela verbrachte hier 18 Jahre seiner insgesamt 27-jährigen Haft. Das Gefängnis steht heute als Symbol für politische Unterdrückung und Widerstand.

Stuttgart-Stammheim (Deutschland)
Die Justizvollzugsanstalt Stammheim wurde in den 1970er Jahren durch die Prozesse gegen führende Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) bekannt. Sie steht bis heute für die Herausforderungen des Rechtsstaates im Umgang mit politischem Extremismus und TerrorismusTerrorismus bezeichnet politisch oder ideologisch motivierte Gewaltakte, die darauf abzielen, Angst zu erzeugen, politische Ziele durchzusetzen oder Gesellschaften zu destabilisieren..

Guantánamo Bay (seit 2002)
Das US-Gefangenenlager auf Kuba wurde nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingerichtet. Die dort praktizierte unbefristete Inhaftierung von Terrorverdächtigen ohne reguläres Gerichtsverfahren löste weltweit Debatten über Menschenrechte, RechtsstaatlichkeitRechtsstaatlichkeit bezeichnet das Prinzip, dass staatliches Handeln an Recht und Gesetz gebunden ist und die Grundrechte der Bürger schützt. und staatliche Sicherheitsinteressen aus.

Das Prison Lease System: Strafe als Geschäftsmodell

Jugendliche Strafgefangene bei der Feldarbeit, 1903
Chain Gang: jugendliche Strafgefangene bei der Feldarbeit, 1903

Eine besonders dunkle Entwicklung nahm das amerikanische Strafvollzugssystem nach dem Ende des Bürgerkriegs und der Abschaffung der Sklaverei im Jahr 1865. Mit dem 13. Zusatzartikel zur US-Verfassung wurde die Sklaverei zwar verboten, gleichzeitig blieb Zwangsarbeit als StrafeStrafe ist eine soziale Reaktion auf normabweichendes Verhalten, bei der ein als negativ bewertetes Übel zugefügt wird – entweder informell durch soziale Gruppen oder formal durch staatliche Institutionen. für verurteilte Straftäter ausdrücklich erlaubt.

In den Südstaaten entstand daraufhin das sogenannte Prison Lease System. Bundesstaaten vermieteten Gefangene gegen Gebühr an private Unternehmen, Plantagenbesitzer, Bergwerke oder Eisenbahngesellschaften. Die Unternehmen erhielten billige Arbeitskräfte, während die Staaten Einnahmen erzielten und sich die Kosten für Unterbringung und Versorgung der Gefangenen sparten.

Besonders betroffen waren afroamerikanische Männer. Viele wurden wegen geringfügiger Delikte oder aufgrund diskriminierender Gesetze – der sogenannten Black Codes – verurteilt. Historiker sehen im Prison Lease System deshalb häufig eine Fortsetzung der Sklaverei mit anderen Mitteln.

Die Lebensbedingungen waren oftmals brutaler als in vielen Gefängnissen. Da die Unternehmen die Gefangenen lediglich gemietet hatten, bestand kaum Interesse an ihrer langfristigen Gesundheit oder ihrem Überleben. GewaltGewalt bezeichnet die absichtliche Anwendung körperlicher oder psychischer Kraft zur Schädigung von Personen oder Dingen., Misshandlungen und hohe Sterblichkeitsraten waren weit verbreitet.

Das System bestand in einigen Regionen bis in die ersten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts fort und wurde später durch sogenannte Chain Gangs ersetzt – Arbeitskommandos von Gefangenen, die unter Bewachung Straßen bauten, Felder bestellten oder andere körperlich schwere Arbeiten verrichteten.

Für die KriminologieKriminologie ist die interdisziplinäre Wissenschaft über Ursachen, Erscheinungsformen und gesellschaftliche Reaktionen auf normabweichendes Verhalten. Sie untersucht insbesondere Prozesse sozialer Kontrolle, rechtliche Rahmenbedingungen sowie individuelle und strukturelle Einflussfaktoren. ist das Prison Lease System ein wichtiges Beispiel dafür, dass Strafe nicht nur der Kriminalitätskontrolle dienen kann, sondern häufig auch mit ökonomischen Interessen, sozialer Ungleichheit und rassistischen Machtstrukturen verbunden ist.

Das Gefängnis als soziale Institution

Gefängnisse dienen nicht nur der Verwahrung von Straftätern. Sie bilden eigene soziale Welten mit spezifischen Regeln, Hierarchien und Verhaltensmustern. Innerhalb der Gefängnismauern entstehen soziale Beziehungen, Machtstrukturen und Anpassungsstrategien, die sich deutlich von denen außerhalb der Anstalt unterscheiden.

Die Gefängnissoziologie untersucht deshalb nicht nur die Wirkungen von Strafen, sondern auch das soziale Leben innerhalb der InstitutionInstitutionen sind dauerhaft verfestigte soziale Regelwerke und Organisationen, die gesellschaftlich relevantes Handeln strukturieren, stabilisieren und legitimieren. selbst. Dabei stehen Fragen im Mittelpunkt wie: Wie verändern Haftbedingungen das Verhalten von Gefangenen? Welche informellen Regeln entstehen innerhalb der Gefängnisgemeinschaft? Und welche Folgen hat langjährige Inhaftierung für die Wiedereingliederung in die Gesellschaft?

Die „Schmerzen der Freiheitsstrafe“

Zu den einflussreichsten Beiträgen der Gefängnissoziologie gehört die Analyse der sogenannten Pains of Imprisonment des amerikanischen Soziologen Gresham Sykes. In seiner Untersuchung eines Hochsicherheitsgefängnisses zeigte er, dass die Strafe nicht allein im Freiheitsentzug besteht.

Gefangene erleben vielmehr eine Vielzahl zusätzlicher Entbehrungen. Dazu zählen der Verlust persönlicher Autonomie, die Einschränkung sozialer Beziehungen, die Trennung von FamilieFamilie bezeichnet eine soziale Institution, in der Verwandtschafts-, Sorge- und Intimitätsbeziehungen organisiert sind und zentrale Prozesse der Sozialisation stattfinden. und Freunden, die eingeschränkte Verfügbarkeit von Gütern und Dienstleistungen sowie das ständige Gefühl von Unsicherheit und Kontrollverlust.

Diese Belastungen prägen den Gefängnisalltag oft stärker als die eigentliche Freiheitsentziehung. Viele Anpassungsstrategien, Konflikte und Subkulturen innerhalb von Haftanstalten lassen sich als Reaktionen auf diese „Schmerzen der Freiheitsstrafe“ verstehen.

Gefängnissubkulturen und informelle Regeln

Neben den offiziellen Vorschriften entwickeln sich in vielen Haftanstalten informelle Normen und Werte. Gefangene bilden soziale Netzwerke, Hierarchien und eigene Verhaltensregeln aus, die das Zusammenleben strukturieren.

Typische Elemente solcher Gefängnissubkulturen sind Loyalität gegenüber Mitgefangenen, Misstrauen gegenüber dem Personal sowie NormenVerhaltensregeln und Erwartungen, die innerhalb einer Gesellschaft oder sozialen Gruppe als verbindlich gelten. gegen Verrat und Kooperation mit den Behörden. Diese Regeln können je nach Land, Haftform und Gefangenenpopulation erheblich variieren.

Die Existenz solcher Subkulturen verdeutlicht, dass Gefängnisse nicht nur Orte staatlicher Kontrolle sind, sondern zugleich soziale Räume, in denen Menschen eigene Formen sozialer Ordnung entwickeln.

Prisonisierung: Anpassung an das Gefängnisleben

Der Soziologe Donald Clemmer prägte für diesen Prozess den Begriff der Prisonisierung. Gemeint ist die schrittweise Anpassung von Gefangenen an die WerteGrundlegende Vorstellungen darüber, was in einer Gesellschaft wünschenswert, gut oder erstrebenswert ist., Normen und Routinen des Gefängnislebens.

Je länger Menschen inhaftiert sind, desto stärker können sie Verhaltensweisen übernehmen, die innerhalb der Anstalt funktional sind, außerhalb des Gefängnisses jedoch problematisch werden. Langjährige Haft kann dadurch die spätere Wiedereingliederung erschweren.

Die Prisonisierung verweist auf ein grundlegendes Dilemma des Strafvollzugs: Gefängnisse sollen Menschen auf ein Leben in Freiheit vorbereiten, schaffen jedoch gleichzeitig soziale Bedingungen, die die Anpassung an das Leben außerhalb der Anstalt erschweren können.

Die totale Institution

Eine der bekanntesten soziologischen Analysen geschlossener Einrichtungen stammt von Erving Goffman. In seinem Werk Asyle beschreibt er Gefängnisse, psychiatrische Kliniken und ähnliche Einrichtungen als totale Institutionen.

Charakteristisch für totale Institutionen ist die weitgehende Trennung von der Außenwelt. Arbeiten, Wohnen, Schlafen und Freizeit finden unter derselben AutoritätAutorität bezeichnet anerkannte, legitime Macht, die auf Zustimmung und Vertrauen basiert. und innerhalb desselben institutionellen Rahmens statt. Individuelle Handlungsspielräume werden eingeschränkt, während Überwachung und Kontrolle zunehmen.

Goffmans Analyse verdeutlicht, dass Haft nicht nur Freiheit entzieht, sondern tief in IdentitätIdentität bezeichnet das Selbstverständnis von Individuen in Bezug auf sich selbst und ihre soziale Umwelt., Selbstbild und soziale Beziehungen eingreift.

Funktionen und Ziele des Gefängnisses

Warum existieren Gefängnisse überhaupt? Die Antwort scheint auf den ersten Blick selbstverständlich: Wer gegen Gesetze verstößt, wird bestraft. Tatsächlich verfolgt der StrafvollzugRechtlich geregelte Inhaftierung und Resozialisierung von Straftätern zur Strafvollstreckung und Vorbereitung auf ein straffreies Leben in Freiheit. jedoch verschiedene Ziele, die teilweise miteinander konkurrieren.

Die moderne Strafrechtstheorie unterscheidet insbesondere zwischen Vergeltung, AbschreckungAbschreckung ist ein kriminalpolitisches Konzept, das darauf abzielt, potenzielle Straftäter durch die Androhung von Strafe davon abzuhalten, kriminelle Handlungen zu begehen., Sicherung und Resozialisierung. Je nach kriminalpolitischer Ausrichtung wird eines dieser Ziele stärker betont als die anderen.

Vergeltung und Schuldausgleich

Eine der ältesten Vorstellungen von Strafe beruht auf dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs. Nach dieser retributiven Perspektive soll Strafe in erster Linie auf begangenes Unrecht reagieren und nicht ausschließlich zukünftige Kriminalität verhindern.

Auch wenn das deutsche StrafrechtDas Strafrecht umfasst die Gesamtheit der Gesetze, die bestimmen, welche Handlungen strafbar sind und welche Sanktionen dafür vorgesehen sind. heute verschiedene Strafzwecke miteinander verbindet, spielt der Gedanke des Schuldausgleichs weiterhin eine wichtige Rolle. So bestimmt § 46 StGB, dass die Schuld des Täters Grundlage für die Zumessung der Strafe ist. Die Schwere des begangenen Unrechts beeinflusst damit maßgeblich das Strafmaß.

Diese Perspektive macht deutlich, dass Strafe im modernen Rechtsstaat nicht allein nach ihrer Nützlichkeit bemessen wird. Sie soll auch in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur persönlichen Schuld des Täters stehen.

Abschreckung

Seit der Aufklärung wird Strafe zudem als Instrument der Abschreckung verstanden. Bereits Cesare Beccaria und Jeremy Bentham gingen davon aus, dass Menschen Kosten und Nutzen ihres Handelns gegeneinander abwägen.

Strafen sollen daher potenzielle Täter von Straftaten abhalten. Die Kriminologie unterscheidet zwischen Generalprävention und SpezialpräventionSpezialprävention bezeichnet ein strafrechtliches Konzept, das darauf abzielt, den Täter durch Bestrafung von weiteren Straftaten abzuhalten und seine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu fördern.. Während Generalprävention die Allgemeinheit abschrecken soll, richtet sich Spezialprävention auf den bereits verurteilten Täter.

Empirische Untersuchungen zeigen jedoch, dass die abschreckende Wirkung von Strafen häufig überschätzt wird. Insbesondere die Wahrscheinlichkeit entdeckt zu werden scheint für viele Delikte bedeutsamer zu sein als die Höhe der angedrohten Strafe.

Sicherung der Gesellschaft

Eine weitere Funktion besteht in der Sicherung der Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern. Während der Haftzeit können Gefangene zumindest vorübergehend keine Straftaten außerhalb der Anstalt begehen.

Diese sogenannte Inkapazitationsfunktion spielt insbesondere bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten eine wichtige Rolle. Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass langfristige Inhaftierungen hohe soziale und finanzielle Kosten verursachen und nicht zwangsläufig zu mehr öffentlicher SicherheitSicherheit bezeichnet den gesellschaftlich hergestellten Zustand der Abwesenheit oder Beherrschbarkeit von Gefahren. führen.

Zu den besonderen Behandlungsformen des deutschen Strafvollzugs gehören sozialtherapeutische Einrichtungen, die insbesondere bei Sexual- und Gewaltstraftätern eingesetzt werden. Durch intensive therapeutische Betreuung soll das Rückfallrisiko gesenkt und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft erleichtert werden.

Darüber hinaus existiert in Deutschland die Möglichkeit einer sog. Sicherungsverwahrung, die nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe angeordnet oder fortgesetzt werden kann, wenn von einer Person weiterhin erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen. Anders als die Freiheitsstrafe dient die Sicherungsverwahrung nicht der Bestrafung begangenen Unrechts, sondern dem Schutz vor zukünftigen Straftaten. Da sie rechtlich als Maßregel der Besserung und Sicherung und nicht als Strafe gilt, unterliegt sie keiner festen zeitlichen Obergrenze und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch lebenslang fortdauern.

Während auch eine lebenslange Freiheitsstrafe grundsätzlich die Möglichkeit einer späteren Entlassung vorsieht, hängt die Dauer der Sicherungsverwahrung allein von der fortbestehenden Gefährlichkeitsprognose ab.

Resozialisierung

In Deutschland gilt die Resozialisierung traditionell als zentrales Ziel des Strafvollzugs. Der Vollzug soll Gefangene dazu befähigen, künftig ein straffreies Leben in Freiheit zu führen.

Dazu gehören Bildungsangebote, Berufsausbildung, Therapieprogramme, soziale Trainingskurse und Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Entlassung. Die Idee dahinter lautet, dass erfolgreiche Wiedereingliederung langfristig wirksamer ist als reine Abschreckung oder Verwahrung.

Die Umsetzung dieses Anspruchs bleibt jedoch umstritten. Überbelegte Haftanstalten, Personalmangel und gesellschaftliche StigmatisierungZuschreibung und gesellschaftliche Fixierung negativer Merkmale an Einzelpersonen oder Gruppen, die zu sozialer Abwertung und Ausschluss führen. können die Reintegration ehemaliger Gefangener erheblich erschweren.

Strafvollzug in Deutschland

In Deutschland gilt die Resozialisierung traditionell als Leitprinzip des Strafvollzugs. Besonders deutlich kommt dies im Strafvollzugsgesetz von 1976 zum Ausdruck, das über Jahrzehnte die Grundlage des deutschen Strafvollzugs bildete.

§ 2 StVollzG (1976) – Aufgaben des Vollzuges
„Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“

§ 3 StVollzG (1976) – Gestaltung des Vollzuges
„Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden. Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken. Der Vollzug ist darauf auszurichten, daß er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.“

Die gesetzlichen Formulierungen verdeutlichen einen im internationalen Vergleich bemerkenswerten Anspruch. Freiheitsstrafe soll nicht allein bestrafen oder verwahren, sondern die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ermöglichen. Der Strafvollzug wird damit ausdrücklich als soziale und pädagogische Aufgabe verstanden.

Seit der Föderalismusreform von 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug bei den Bundesländern. Die Länder haben daraufhin eigene Strafvollzugsgesetze geschaffen. Obwohl sich die Gesetze im Detail unterscheiden, bleibt die Resozialisierung grundsätzlich ein zentrales Ziel des Vollzugs.

In der kriminalpolitischen Diskussion werden jedoch unterschiedliche Akzente sichtbar. Während einige Landesgesetze den Schutz der Allgemeinheit und Sicherheitsaspekte besonders hervorheben, betonen andere stärker die Behandlung, Förderung und Wiedereingliederung der Gefangenen. Die Gewichtung zwischen Sicherheit und Resozialisierung spiegelt dabei häufig breitere kriminalpolitische Leitbilder wider.

Kritiker weisen darauf hin, dass Resozialisierung nicht allein durch Gesetzestexte erreicht werden kann. Bildungsprogramme, therapeutische Angebote und Arbeitsmöglichkeiten erfordern qualifiziertes Personal und ausreichende finanzielle Mittel. Wo diese fehlen, droht das Resozialisierungsziel hinter Sicherheits- und Verwahrungsaufgaben zurückzutreten.

Dies ist auch deshalb bedeutsam, weil zahlreiche Studien darauf hindeuten, dass erfolgreiche Resozialisierung langfristig einen größeren Beitrag zur Kriminalitätsvermeidung leisten kann als reine Verwahrung.

Wie wirksam sind Gefängnisse?

Die Frage nach der Wirksamkeit von Haftstrafen gehört zu den zentralen Forschungsfeldern der Kriminologie. Dabei wird zwischen verschiedenen Zielsetzungen unterschieden: Abschreckung, Sicherung der Gesellschaft und Resozialisierung.

Empirische Studien zeigen, dass die abschreckende Wirkung langer Freiheitsstrafen begrenzt ist. Für viele Delikte scheint die Entdeckungswahrscheinlichkeit bedeutsamer zu sein als die Höhe der Strafe.

Besonders umstritten sind kurze Freiheitsstrafen. Kritiker argumentieren, dass sie erhebliche soziale Schäden verursachen können, ohne nachhaltige Verhaltensänderungen zu bewirken. Arbeitsplatzverlust, Wohnungsverlust und der Abbruch sozialer Beziehungen können die Rückkehr in ein straffreies Leben erschweren.

Demgegenüber dienen lange Freiheitsstrafen vor allem der Sicherung der Gesellschaft. Während der Haftzeit können schwere Straftäter keine Delikte außerhalb der Anstalt begehen. Gleichzeitig steigt jedoch mit zunehmender Haftdauer die Gefahr von Prisonisierung, sozialer Isolation und Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung.

Die Forschung kommt deshalb überwiegend zu dem Ergebnis, dass erfolgreiche Resozialisierungsmaßnahmen, Bildungsangebote und stabile soziale Bindungen häufig wichtiger für die Vermeidung von Rückfällen sind als die bloße Dauer der Haftstrafe.

„Nothing Works?“ Die Krise der Resozialisierung

In den 1970er Jahren geriet der Resozialisierungsgedanke in eine tiefe Krise. Auslöser war eine viel beachtete Studie des amerikanischen Kriminologen Robert Martinson, die unter dem Schlagwort „Nothing Works“ bekannt wurde. Martinson kam nach der Auswertung zahlreicher Programme zur Straftäterbehandlung zu dem Schluss, dass viele Maßnahmen kaum nachweisbare Erfolge bei der Verringerung von Rückfällen erzielten.

Obwohl Martinson seine Position später teilweise relativierte, entfaltete die Formel „Nothing Works“ enorme politische Wirkung. In vielen westlichen Staaten wuchs das Misstrauen gegenüber therapeutischen und resozialisierenden Ansätzen. Statt auf Behandlung und Wiedereingliederung setzte die KriminalpolitikStrategien und Maßnahmen staatlicher Institutionen zur Aufrechterhaltung sozialer Ordnung und zur Reaktion auf regelwidriges Verhalten. zunehmend auf längere Haftstrafen, Risikomanagement und Sicherung.

Der Kriminologe David Garland beschreibt diesen Wandel in seinem Werk The Culture of Control als Übergang von einer wohlfahrtsstaatlich geprägten Kriminalpolitik zu einer Kultur der Kontrolle. Kriminalität wurde nun stärker als dauerhaftes gesellschaftliches RisikoRisiko bezeichnet die Möglichkeit negativer Konsequenzen zukünftigen Handelns unter Bedingungen von Unsicherheit. verstanden, das durch Überwachung, Inhaftierung und Sicherheitsmaßnahmen begrenzt werden müsse.

Heute gilt die pauschale „Nothing Works“-These als wissenschaftlich widerlegt. Zahlreiche Studien zeigen, dass gut konzipierte Behandlungs-, Bildungs- und Resozialisierungsprogramme Rückfallquoten durchaus senken können. Die Debatte machte jedoch deutlich, dass die Wirksamkeit von Strafe und Resozialisierung eine empirische Frage ist und nicht allein aus kriminalpolitischen Überzeugungen beantwortet werden kann.

Kritik am Gefängnis

Seit den 1960er Jahren haben sich zahlreiche kritische Perspektiven auf das Gefängnis entwickelt. Sie stellen nicht nur die Wirksamkeit des Strafvollzugs infrage, sondern teilweise die Institution Gefängnis selbst.

Mass Incarceration“Mass Incarceration” bezeichnet die Masseninhaftierung großer Bevölkerungsgruppen, insbesondere in den USA, seit den 1970er Jahren. Es handelt sich um ein Phänomen, das durch hohe Inhaftierungsraten und systematische Ungleichbehandlung marginalisierter Gruppen gekennzeichnet ist.

Besonders intensiv wird die Gefängnispolitik der Vereinigten Staaten diskutiert. Seit den 1970er Jahren stieg die Zahl der Inhaftierten dort massiv an. Ursachen waren unter anderem strengere Strafgesetze, Mindeststrafen und der sogenannte „War on Drugs“.

Kriminologen sprechen in diesem Zusammenhang von Mass Incarceration – einer Form der Masseninhaftierung, die ganze Bevölkerungsgruppen überproportional betrifft. Besonders häufig betroffen sind sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen sowie ethnische Minderheiten.

Werke wie Michelle Alexanders The New Jim Crow oder Loïc Wacquants Analysen des neoliberalen Strafstaates haben diese Entwicklung umfassend untersucht und kritisiert.

Die USA als Sonderfall

Die Entwicklung der Inhaftierungsraten verdeutlicht die außergewöhnliche Stellung der Vereinigten Staaten. Während die Zahl der Gefangenen bis in die 1970er Jahre relativ stabil blieb, stieg sie in den folgenden Jahrzehnten massiv an. Verantwortlich waren unter anderem strengere Strafgesetze, Mindeststrafen, die Ausweitung der Untersuchungshaft sowie die KriminalisierungDer Prozess, durch den bestimmte Handlungen oder Verhaltensweisen durch gesetzliche Bestimmungen als kriminell definiert und strafrechtlich verfolgt werden. von Drogen im Rahmen des „War on Drugs“.

Inhaftierungsraten USA 1940–2022

Inhaftierungsraten USA 1940–2022
Inhaftierungsraten USA 1940–2022
1940 1950 1960 1970 1980 1985 1990 1995 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2021 2022
201 176 193 161 220 311 457 592 683 703 725 752 755 731 707 693 666 642 505 531 541

Seit etwa 2010 ist zwar ein moderater Rückgang der Inhaftierungsrate zu beobachten. Dennoch liegen die Vereinigten Staaten weiterhin deutlich über den meisten europäischen Ländern. Die Entwicklung gilt als eines der meistdiskutierten Beispiele für punitive Kriminalpolitik der Gegenwart.

Gefangenenraten im internationalen Vergleich
Die Gefangenenrate bezeichnet die Zahl der Inhaftierten pro 100.000 Einwohner. Nach den Daten des World Prison Brief weisen die USA weiterhin eine deutlich höhere Inhaftierungsrate auf als viele europäische Staaten. Der Vergleich mit Deutschland, Frankreich, England & Wales sowie den nordischen Ländern verdeutlicht unterschiedliche kriminalpolitische Traditionen und Strafvollzugssysteme.

Inhaftierungsraten im internationalen Vergleich: (Gefangene pro 100.000 Einwohner)

Inhaftierungsraten im internationalen Vergleich: (Gefangene pro 100.000 Einwohner)
Inhaftierungsraten im internationalen Vergleich
USA England & Wales Frankreich Deutschland Finnland Norwegen
542 136 129 69 58 55

Die Vereinigten Staaten weisen trotz rückläufiger Zahlen weiterhin eine deutlich höhere Inhaftierungsrate auf als die meisten europäischen Staaten. Während in den USA auf 100.000 Einwohner rund 542 Gefangene kommen, liegt die Rate in Deutschland bei etwa 69 und in den nordischen Staaten Finnland und Norwegen sogar unter 60. Die Unterschiede werden häufig auf unterschiedliche kriminalpolitische Leitbilder, Straftraditionen und den Stellenwert von Resozialisierung zurückgeführt.

Das Gefängnis als Produzent von DevianzVerhalten, das in einer Gesellschaft als unangemessen, abweichend oder regelverletzend gilt – unabhängig davon, ob es strafrechtlich relevant ist.

Kritische Kriminologen weisen darauf hin, dass Gefängnisse Kriminalität nicht nur bekämpfen, sondern unter Umständen auch hervorbringen können. Stigmatisierung, soziale Isolation und die Übernahme krimineller Subkulturen können Rückfälle begünstigen.

Aus dieser Perspektive erscheint Haft nicht allein als Lösung gesellschaftlicher Probleme, sondern teilweise auch als deren Verstärker.

Abolitionismus: Brauchen wir Gefängnisse überhaupt?

Die radikalste Kritik stammt aus dem kriminalpolitischen AbolitionismusBewegung, die sich für die Abschaffung des Strafvollzugs und der Institutionen der staatlichen Bestrafung einsetzt.. Abolitionisten fordern nicht lediglich Reformen des Strafvollzugs, sondern stellen die Existenz von Gefängnissen grundsätzlich infrage.

Zu den bekanntesten Vertretern gehören Nils Christie, Thomas Mathiesen und Angela Davis. Sie argumentieren, dass Gefängnisse soziale Probleme individualisieren, gesellschaftliche Ungleichheiten reproduzieren und nur begrenzt zur Lösung von Konflikten beitragen.

An die Stelle von Freiheitsstrafen sollen alternative Formen der Konfliktbearbeitung treten, die stärker auf Wiedergutmachung, Verantwortung und gesellschaftliche IntegrationIntegration bezeichnet den Prozess der Eingliederung von Personen oder Gruppen in eine bestehende Gesellschaft, bei dem sowohl Anpassung als auch Teilhabe angestrebt werden. setzen.

Zentrale Frage des Abolitionismus:
Nicht: „Wie können Gefängnisse verbessert werden?“
Sondern: „Welche gesellschaftlichen Probleme sollen Gefängnisse lösen – und gibt es dafür bessere Alternativen?“

Alternativen zum Gefängnis

Die Diskussion über Alternativen zur Haft hat in den vergangenen Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen. Dabei geht es nicht zwingend um die vollständige Abschaffung von Gefängnissen, sondern um die Frage, in welchen Fällen andere Sanktionen wirksamer sein könnten.

  • Bewährungsstrafen
  • Geldstrafen
  • Gemeinnützige Arbeit
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Restorative Justice
  • Elektronische Aufenthaltsüberwachung
  • Therapeutische Maßnahmen
  • Diversionsprogramme

Vor allem bei weniger schweren Delikten zeigen zahlreiche Studien, dass solche Maßnahmen häufig vergleichbare oder sogar bessere Ergebnisse erzielen können als kurze Freiheitsstrafen.

Fazit

Das Gefängnis gehört heute zu den zentralen Institutionen moderner Strafrechtssysteme. Seine Geschichte reicht von den frühen Zuchthäusern über das Pennsylvania-System bis zu den heutigen Justizvollzugsanstalten. Zugleich bleibt die Institution Gegenstand anhaltender wissenschaftlicher und politischer Debatten.

Während Befürworter auf Funktionen wie Sicherheit, Abschreckung und Resozialisierung verweisen, betonen Kritiker die sozialen Kosten von Inhaftierung, die Produktion von Stigmatisierung und die Grenzen strafender Kontrolle. Die Frage, welche RolleEine soziale Rolle bezeichnet das Bündel normativer Erwartungen, das an das Verhalten einer Person in einer bestimmten sozialen Position geknüpft ist. Gefängnisse künftig in modernen Gesellschaften spielen sollen, gehört deshalb zu den zentralen Themen der Kriminologie.

Literatur

  • Alexander, Michelle (2010): The New Jim Crow. Mass Incarceration in the Age of Colorblindness. New York: The New Press.
  • Beccaria, Cesare (1764/2005): Von den Verbrechen und von den Strafen. Berlin: Berliner Wissenschafts-Verlag.
  • Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) (2010): Strafvollzug. Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), 7/2010. Online verfügbar unter: https://www.bpb.de/system/files/pdf/8SQP4F.pdf (Abruf: 15.06.2026).
  • Christie, Nils (1993): Crime Control as Industry. Towards Gulags, Western Style. London: Routledge.
  • Clemmer, Donald (1940): The Prison Community. Boston: Christopher Publishing House.
  • Davis, Angela Y. (2003): Are Prisons Obsolete? New York: Seven Stories Press.
  • Dünkel, Frieder, & Snacken, Sonja (2000): Strafvollzug in Europa. Neue Kriminalpolitik, 12(4), 31–37. https://doi.org/10.5771/0934-9200-2000-4-31
  • Foucault, Michel (1977): Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
  • Galli, Thomas (2020): Weggesperrt: Warum Gefängnisse niemandem nützen. Edition Körber.
  • Garland, David (2001): The Culture of Control. Crime and Social Order in Contemporary Society. Oxford: Oxford University Press.
  • Goffman, Erving (1973): Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
  • Jewkes, Yvonne; Crewe, Ben & Bennett, Jamie (Hrsg.) (2016): Handbook on Prisons. 2. Auflage. London/New York: Routledge.
  • Laubenthal, Klaus (2019): Strafvollzug. 8. Auflage. Berlin/Heidelberg: Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-662-58637-2
  • Martinson, Robert (1974): What Works? Questions and Answers About Prison Reform. The Public Interest, 35, 22–54.
  • Mathiesen, Thomas (1974): The Politics of Abolition. London: Martin Robertson.
  • Sykes, Gresham M. (1958): The Society of Captives. A Study of a Maximum Security Prison. Princeton: Princeton University Press.
  • Wacquant, Loïc (2009): Bestrafen der Armen. Zur neoliberalen Regierung der sozialen Unsicherheit. Opladen/Farmington Hills: Barbara Budrich.
  • World Prison Brief (2026): World Prison Population Rates. Institute for Crime & Justice Policy Research. Online verfügbar unter: https://www.prisonstudies.org/ (Abruf: 15.06.2026).

Quelle Titelbild: Frank Schulenburg, CC BY-SA 4.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0>, via Wikimedia Commons


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Kategorie: Kriminologie Tags: Abolitionismus, Angela Davis, Foucault, Freiheitsstrafe, Garland, Gefängnis, Gefängnissoziologie, Goffman, Mass Incarceration, Nils Christie, Prisonisierung, Resozialisierung, Sicherungsverwahrung, soziale Kontrolle, Strafvollzug, Strafvollzugsgesetz, Totale Institution

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