Die Kriminalität nichtdeutscher Täter (oder nichtdeutscher Tatverdächtiger auf Ebene der Polizeilichen Kriminalstatistik) wird umgangssprachlich häufig als „Ausländerkriminalität“ bezeichnet. Als solche werden strafrechtlich missbilligte Handlungen bezeichnet, die von nicht-deutschen Tätern gemäß Art. 116 GG, also allen Menschen ohne deutschen Pass, in der Bundesrepublik Deutschland begangen werden (Krimpedia). Der Status Ausländer ist