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Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Kurzdefinition

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln, deren Herstellung, Vertrieb, Besitz und Strafverfolgung in Deutschland.

Ausführliche Erklärung

Das BtMG definiert, welche Substanzen als Betäubungsmittel gelten und regelt deren Herstellung, Verschreibung und Abgabe. Es unterteilt Betäubungsmittel in verschiedene Kategorien (nicht verkehrsfähig, verkehrsfähig aber nicht verschreibungsfähig, verkehrs- und verschreibungsfähig). Verstöße gegen das BtMG, wie der Besitz, Handel oder die Herstellung illegaler Drogen, werden strafrechtlich verfolgt und können je nach Schwere des Delikts mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug geahndet werden. Das Gesetz sieht zudem Maßnahmen der Suchtprävention und der therapeutischen Intervention vor.

Theoriebezug

In der Kriminologie ist das BtMG ein zentraler Bezugspunkt für die Untersuchung von Drogenkriminalität, deren sozialen Ursachen und deren strafrechtlichen Konsequenzen. Theorien der Devianz und der sozialen Kontrolle sind hier besonders relevant.

Verwandte Begriffe

  • Devianz

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Prof. Dr. Christian Wickert

Prof. Dr. Christian Wickert
Soziologe & Kriminologe an der HSPV NRW. Betreiber von SozTheo.de und SozTheo.com. Verfasser dieses Beitrags.

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