Kurzdefinition
Polizeigewalt beschreibt den Einsatz physischer oder psychischer Gewalt durch Polizeibeamte im Rahmen ihrer Dienstausübung. Sie kann sowohl legitim (im rechtlichen Rahmen) als auch illegitim (bei Überschreitung der Befugnisse) ausgeübt werden.
Ausführliche Erklärung
Polizeigewalt umfasst alle Formen von körperlicher Gewalt, Zwangsmaßnahmen und psychischem Druck, die von Polizeibeamt:innen angewendet werden. Im rechtlichen Sinne ist die Polizei dazu befugt, Gewalt zur Durchsetzung staatlicher Maßnahmen anzuwenden (Gewaltmonopol des Staates). Diese Anwendung muss jedoch verhältnismäßig, rechtmäßig und notwendig sein.
Illegitime Polizeigewalt beschreibt Situationen, in denen diese Grenzen überschritten werden, etwa bei unangemessener Härte, rassistischer Diskriminierung oder ungerechtfertigtem Zwang. In der öffentlichen Diskussion steht Polizeigewalt häufig im Zusammenhang mit institutionellem Rassismus, strukturellen Problemen innerhalb der Polizei sowie unzureichender Kontrolle durch Aufsichtsbehörden.
Theoriebezug
-
Gewaltmonopol des Staates (Weber): Das Recht des Staates, physische Gewalt als Mittel der Durchsetzung einzusetzen.
-
Institutioneller Rassismus: Diskriminierende Gewaltanwendungen gegen bestimmte ethnische oder soziale Gruppen.
-
Broken Windows Theory: Verstärkte polizeiliche Kontrolle und Gewaltanwendung in vermeintlichen Problemvierteln.