Kurzdefinition
Befehlsnotstand bezeichnet die Berufung darauf, eine rechtswidrige Handlung lediglich auf Anweisung einer vorgesetzten Person ausgeführt zu haben. Nach modernem Völkerstrafrecht entbindet ein Befehl grundsätzlich nicht von persönlicher strafrechtlicher Verantwortung.
Ausführliche Erklärung
Als Befehlsnotstand wird die Berufung darauf bezeichnet, eine rechtswidrige Handlung lediglich aufgrund eines Befehls einer vorgesetzten Person ausgeführt zu haben. Der Begriff spielt insbesondere bei der strafrechtlichen Aufarbeitung staatlicher Gewalt, militärischer Verbrechen und autoritärer Herrschaftssysteme eine wichtige Rolle.
Nach dem modernen Völkerstrafrecht entbindet ein Befehl grundsätzlich nicht von strafrechtlicher Verantwortung. Zwar kann ein Befehlsverhältnis im Einzelfall bei der Strafzumessung berücksichtigt werden, offensichtliche Völkerrechtsverbrechen dürfen jedoch nicht mit dem Hinweis auf Gehorsam gerechtfertigt werden.
Historisch gewann die Diskussion insbesondere nach den Nürnberger Prozessen an Bedeutung. Seitdem gilt das Prinzip der individuellen Verantwortung als tragender Grundsatz des internationalen Strafrechts.
Theoriebezug
Kriminologisch verweist der Befehlsnotstand auf die Bedeutung sozialer und organisatorischer Bedingungen kriminellen Handelns. Forschungen zu Konformität, Gruppendruck und Deindividuation zeigen, dass Menschen unter dem Einfluss von Autoritäten oder Gruppen bereit sein können, Handlungen auszuführen, die ihren persönlichen moralischen Überzeugungen widersprechen.
Der Befehlsnotstand spielt insbesondere im Zusammenhang mit Staatskriminalität, Kriegsverbrechen und Genozid eine wichtige Rolle. Die Kriminologie untersucht dabei, wie Autorität, Organisationsstrukturen und ideologische Überzeugungen individuelles Handeln beeinflussen und welche Grenzen persönlicher Verantwortung bestehen.
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