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Polizei im Nationalsozialismus

10. Januar 2018 | zuletzt aktualisiert am 6. Juli 2024 von Christian Wickert

Mythos der „sauberen Polizei“

Inhaltsverzeichnis

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    • Dokumentation „Hitlers Polizei – Ordnung und Vernichtung“ (Dokumentation, Deutschland, 2011)
  • Gestapo – Gründung und Aufgaben
  • Gestapo – Der polizeiliche Umgang mit dem Gegenüber
    • Heimtückegesetz
    • Gestapo-Gesetz vom 10. Februar 1936
    • Schutzhaft
    • V-Leute und Denunziationen
  • Weiterführende Informationen

Dokumentation „Hitlers Polizei – Ordnung und Vernichtung“ (Dokumentation, Deutschland, 2011)

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Gestapo – Gründung und Aufgaben

Die Polizei war zentrale Stütze des nationalsozialistischen Regimes. Von besonderer Bedeutung war die Gestapo, die als Geheime Staatspolizei ursprünglich als politische Polizei gegründet eine Behörde mit nur wenigen Mitarbeitern darstellte, deren Mitarbeiterzahl und Bedeutung für den Machterhalt der Nationalsozialisten und Unterdrückung und Verfolgung von tatsächlichen und vermeintlichen Regimegegnern zunehmend an Bedeutung gewann.

Mit der Verabschiedung des sog. ersten Gestapo-Gesetztes am 26. April 1933 wurde das Einsatzgebiet der Gestapo entgrenzt und ging weit über die Kompetenzen einer Staatsschutzbehörde hinaus. Die Aufgaben des Geheimen Staatspolizeischutzamtes (Gestapa) waren vielfältig, wie der zum preußischen Innenminister ernannte Hermann Göring in einem Runderlass erläuterte:

Seine Aufgabe besteht darin, durch eigene Vollzugsbeamte, mit Hilfe von Außenstellen für die einzelnen Landespolizeibezirke (Staatspolizeistellen) und mit Unterstützung der ordentlichen Pol.-Behörden alle staatsgefährlichen politischen Bestrebungen im gesamten Staatsgebiet zu erforschen, das Ergebnis der Erhebungen zu sammeln und auszuwerten […] Außerdem ist das Geheime Staatspolizeiamt befugt, im Rahmen seiner sachlichen Zuständigkeit andere Pol.-Behörden um polizeiliche Maßnahmen zu ersuchen und mit Weisungen zu versehen. (Runderlaß des Minister des Innern betreffend Neuorganisation der politischen Polizei vom 26. April 1933, in: MBliV 1933, Sp. 503-507, Sp. 503, hier zitiert nach: Dams & Stolle, 2009, S. 19)

Insbesondere die Formulierung „staatsgefährlich“ (anstelle von „staatsgefährdend“) erlaubte eine nahezu beliebig ausweitbare Gegenerdefintion.

Mit dem zweiten Gestapo-Gesetz vom 30. November 1933 und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen vom 8. und 14. März 1934 wurde die Gestapo direkt dem preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring unterstellt und der Verwaltung durch das Innenministerium entzogen. Rudolf Diels, zuvor erster Leiter der Gestapa, wurde zum „Inspektor der Geheimen Staatspolizei“ benannt.

 

Gestapo – Der polizeiliche Umgang mit dem Gegenüber

Heimtückegesetz

Ein zentrales Element der bei der „Bekämpfung“ sogenannter Staatsfeinde, Menschen die dem Rassegedanken nicht entsprachen oder als Regimegegner eingestuft wurden, war das Heimtückegesetz. Dieses Gesetz wurde am 20. Dezember 1934 erlassen und sollte heimtückische Angriffe auf Staat und Partei unterbinden bzw. die Strafverfolgung erleichtern. Das Gesetz sah vor, Personen, die sich „unwahr“, „böswillig“ oder „hetzerisch“ äußerten ….

Gestapo-Gesetz vom 10. Februar 1936

Das dritte Gestapo-Gesetz vom 10. Februar 1936 entbindet die Gestapo von jeglicher staatlicher Kontrolle und hebt die Gewaltenteilung auf. In dem Gesetzt heißt es „Verfügungen und Anordnungen der Geheimen Staatspolizei unterliegen nicht der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte.“

Schutzhaft

Ingewahrsamnahme– Begriff der Schutzhaft euphemistisch und irreführend, da nicht die Gefangenen, sondern das Regime vor den Ingewahsamgenommenen geschützt werden sollte

V-Leute und Denunziationen

 

Weiterführende Informationen

Dams, C.; Stolle, M. (2009) Die Gestapo. Herrschaft und Terror im Dritten Reich. München: C. H. Beck.


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Kategorie: Polizeigeschichte

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