Kurzdefinition
Folter bezeichnet die vorsätzliche Zufügung erheblicher körperlicher oder seelischer Schmerzen durch staatliche oder staatlich geduldete Akteure, um Informationen, Geständnisse oder Einschüchterung zu erreichen. Sie ist nach internationalem Recht grundsätzlich verboten.
Ausführliche Erklärung
Folter bezeichnet die vorsätzliche Zufügung erheblicher körperlicher oder seelischer Schmerzen oder Leiden, um Informationen oder Geständnisse zu erzwingen, Personen einzuschüchtern, zu bestrafen oder zu diskriminieren. Nach Artikel 1 der UN-Antifolterkonvention setzt Folter voraus, dass die Handlung von staatlichen Bediensteten oder mit deren Billigung beziehungsweise Duldung erfolgt.
Das absolute Folterverbot gehört zu den grundlegenden Prinzipien des internationalen Menschenrechtsschutzes. Es gilt unabhängig von den Umständen und darf weder im Krieg noch im Ausnahmezustand oder zur Terrorismusbekämpfung eingeschränkt werden. Verstöße können – abhängig vom Kontext – als Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden.
Historisch wurde Folter sowohl als Mittel der Strafverfolgung als auch der politischen Repression eingesetzt. Heute tritt sie häufig im Zusammenhang mit autoritären Regimen, bewaffneten Konflikten oder der Bekämpfung politischer Opposition auf. Neben körperlicher Gewalt umfasst Folter auch psychische Misshandlungen, etwa Schlafentzug, Scheinhinrichtungen oder anhaltende Isolation.
Kriminologisch ist Folter nicht nur als individuelles Gewaltverbrechen von Bedeutung, sondern vor allem als Ausdruck staatlicher Macht und institutionalisierter Gewalt.
Theoriebezug
Die Kriminologie betrachtet Folter als eine Form der Staatskriminalität. Anders als gewöhnliche Gewaltkriminalität wird Folter häufig durch staatliche Institutionen organisiert, legitimiert oder geduldet. Sie dient der Machtsicherung, Einschüchterung politischer Gegner oder der Informationsgewinnung und ist deshalb eng mit autoritären Herrschaftsformen verbunden.
Sozialpsychologische Forschungen zu Konformität, Gruppendruck, Deindividuation und dem Befehlsnotstand zeigen, wie institutionelle Hierarchien und Autoritätsstrukturen die Beteiligung an Folterhandlungen begünstigen können. Die Aufarbeitung solcher Taten ist daher ein zentrales Anliegen der Transitional Justice.
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